Veröffentlicht inVermischtes

Bußgeld: Beleidigungen im Verkehr – so wirst du fürs Fluchen nicht bestraft

Am Steuer können die Emotionen von Autofahrern schon mal hochkochen! Doch ein Wutausbruch kann schnell ein Bußgeld nach sich ziehen…

© IMAGO/imagebroker

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss einen strengen Regelkatalog befolgen. In vielen Situation ist bedachtes Handeln und Umsicht gefordert – andernfalls kann Autofahrern schnell ein Bußgeld aufgebrummt werden. Blöd nur, dass gerade am Steuer häufig die Emotionen richtig hochkochen.

Gerade wenn andere Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses Handeln für Gefahrensituationen sorgen – oder wenn sie den gestressten Autofahrer schlichtweg ausbremsen, weil sie (zu) langsam vor sich hin tuckern – dann brennen dem ein oder anderen schon gerne mal die Sicherungen durch! Und bekanntlich lässt es sich nirgends so schön ungefiltert fluchen wie in der abgeschotteten Sicherheit des eigenen Fahrzeugs.

Doch in Deutschland sind einige Beleidigungen keinesfalls straffrei – das gilt auch im Straßenverkehr. Wenn du beim nächsten Wutausbruch also ein nerviges Bußgeld vermeiden willst, dann solltest du die Regelungen im Strafgesetzbuch kennen.

Bußgeld: Fluchen und Schimpfen am Steuer

Im Strafgesetzbuch (StGB) befasst sich der Paragraph 185 mit Beleidigungen. Da ist ganz genau geregelt, wann welche Verfluchung oder Beschimpfung wie verfolgt werden muss. Rechtsanwalt Arndt Kempgens kennt sich mit dem Thema bestens aus und erklärt gegenüber dem Portal „auto-motor-und-sport.de“, worauf reizbare Autofahrer achten sollten.

+++ Bußgeld droht! Diese Parkregeln kennt fast kein Autofahrer +++

Grundsätzlich gibt es drei ganz simple Möglichkeiten, um einer Strafe zu entgehen: Das Autofenster zu lassen, im Auto sitzen bleiben und nicht in Richtung des beschimpften Autofahrers gestikulieren oder blicken! Wenn die Beleidigung nicht genau zu hören oder der Adressat unklar ist, „wird auch der Tatnachweis einer Beleidigung gemäß Paragraph 185 Strafgesetzbuch schwierig“, erklärt Kempgens.

Und je weniger vulgär oder grenzüberschreitend eine Beleidigung ausfällt, desto geringer dürfte wohl auch die Strafe ausfallen. Wer kreative oder ungewöhnliche Formulierungen wählt, um seinen Ärger kundzutun, ohne sein Gegenüber dabei krass herabzuwürdigen, könnte ebenfalls mit einem blauen Auge davonkommen.

Ein Finger kann schon ausreichen

Auch eine ganz dumme Idee laut Kempgens: Den Frust an der Polizei oder anderen Verkehrsbehörden rauslassen – und beispielsweise einen Mittelfinger zu zeigen, wenn man absichtlich zu schnell an einem Blitzer vorbeifährt!


Mehr News:


Was sich nach einer stumpfsinnigen Dummheit anhört, könnte tatsächlich kostspielige Folgen in Form einer Bußgeld-Strafe haben. Der Tipp des Rechtsanwaltes: „Bei Handzeichen nie einzelne Finger zeigen, besser die ganze Hand!“