Veröffentlicht inVermischtes

Whatsapp-Nachricht erhalten? Nutzer machen sich unwissentlich strafbar

Paukenschlag für alle Whatsapp-User! Tatsächlich kann man sich bei bestimmten Nachrichten strafbar machen – sogar durch das Empfangen.

© IMAGO/NurPhoto

WhatsApp Alternativen – Die 5 besten Messenger im Überblick

WhatsApp gehört zum Mega-Konzern "Meta" (Facebook). Viele Menschen wechseln von dem beliebten Messenger-Dienst zu einer Alternative. Diese fünf Apps bieten ähnliche Funktionen und eine gute Sicherheit.

Auweia, wenn man das alles wüsste! Whatsapp ist längst absoluter Standard, wenn es darum geht zu kommunizieren. Der Messenger ermöglicht es, Nachrichten zu schreiben, Videos zu schicken, Sprachnachrichten aufzunehmen und und und. Doch bei so vielen Möglichkeiten ist auch Vorsicht geboten.

Kein Witz: Bei einigen Nachrichten, die über Whatsapp geschickt werden, sind strafrechtliche Konsequenzen möglich! Und dann wird es für den Nutzer richtig übel.

Whatsapp: Nutzer machen sich unwissentlich strafbar

„Techbook“ hat bei einem Anwalt für IT-Rechte nachgehakt, was wann in welcher Form verboten ist, wenn man es über Whatsapp sendet. Denn obwohl sich der Meta-Messenger damit rühmt, privat und verschlüsselt zu sein, sind einige geteilte Inhalte dann doch strafrechtlich relevant. Besonders gefährlich: Selbst, wenn man nur bestimmte Nachrichten erhält, könnte die Justiz zuschlagen.

Eines vorweg: Whatsapp prüft anders als Facebook gesendete Inhalte NICHT. Trotzdem müssen Strafverfolgungsbehörden aktiv sein, wenn Verstöße gegen das Strafgesetzbuch vorliegen. So beispielsweise bei Kinderpornos, Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung und der Verwendung von verfassungsfeindlicher Symbole wie solche aus der NS-Zeit. Auch Nazi-Parolen wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ sind verboten.

Strafen drohen

Wichtig zu wissen: Selbst, wenn man nicht der Verfasser solcher Nachrichten ist, kann man belangt werden, wenn man sie weiterleitet – beispielsweise in einer Whatsapp-Gruppe. Dann machen sich sogar alle Mitglieder der Gruppe strafbar! Sie erhalten nämlich gesendete Symbole oder Fotos direkt, die dann auf dem Handy gespeichert werden.


Mehr News:


Für das Strafmaß ist die Tat entscheidend. Für eine Beleidigung erhält man oft „nur“ eine Geldstrafe, während Kinderporno-Besitz oder gar die Verbreitung mit einer Haftstrafe bestraft werden könnte. Whatsapp-User sollten also sensibilisiert dafür sein, was man wann an wen schickt. Sonst könnte die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten sein…