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Aldi, Rewe & Co.: Kassierer dürfen Bargeld-Auszahlung verweigern – Kunden sollten Bescheid wissen

Bei Aldi, Rewe & Co. können Kunden an der Kasse Bargeld abheben. Doch unter bestimmten Bedingungen kann das Personal den Service verweigern.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Die Eigenmarken der Supermärkte: von ja! bis Freeway

In den Supermärkten stehen neben den bekannten Marken wie Milka, Coca Cola und Co. auch immer mehr Eigenmarken. Ein Überblick:

Bargeld erfreut sich in Deutschland nach wie vor großer Beliebtheit. Und in Zeiten, in denen viele Banken aufgrund der Popularität von Online-Banking Filialen und Automaten schließen, ist es besonders praktisch, wenn man sich sein Bargeld beispielsweise direkt an der Supermarkt- oder Discounter-Kasse auszahlen lassen kann.

Bei Aldi, Rewe & Co. können an der Kasse Bargeldauszahlungen getätigt werden. Bis zu 200 Euro können Kunden von ihrem Konto abbuchen und in Scheinform entgegennehmen (>> hier mehr dazu). Doch unter einer Bedingung dürfen die Kassierer und Kassiererinnen dem auch einen Riegel vorschieben!

Aldi, Rewe & Co. bieten „Cashback“-Service an

Den Bargeld-Service bietet so gut wie jeder Supermarkt und Discounter an. Sogar einige Baumärkte machen mit.

Hier eine Übersicht der Märkte, die „Cashback“ an ihren Kassen anbieten:

  • Aldi Nord und Aldi Süd
  • Budni
  • Denns Biomarkt
  • dm
  • Edeka
  • familia Nordost
  • Globus Baumarkt und Globus Markthallen
  • Kaufland
  • Lidl
  • Markant
  • Marktkauf
  • Müller
  • Netto (sowohl der Discounter der Edeka-Gruppe, als auch die Netto-Kette mit dem Hunde-Symbol)
  • Norma
  • NP-Discount
  • Obi
  • Penny
  • Rewe
  • Rossmann
  • toom Baumarkt

Doch es gibt einige Voraussetzungen, die Kunden bei der Beanspruchung der Serviceleistung beachten müssen.

Das müssen Kunden beachten

Beispielsweise wird nicht jede Karte bei der Auszahlung akzeptiert. Girokarten sollten überall problemlos funktionieren – aber bei Debitkarten von Visa oder Mastercard könnte es zu Problemen kommen.


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Und so praktisch der „Cashback“-Service auch sein mag – Händler sind gesetzlich nicht zur Auszahlung von Bargeld verpflichtet. Wenn man beispielsweise frühmorgens als einer der ersten Kunden an der Kasse steht und die Verkäufer noch gar nicht genug Scheine in der Kasse haben, um den gewünschten Betrag auszuzahlen – dann dürfen sie auch ablehnen. Abends sollten die Erfolgsaussichten größer sein. (mit dpa)