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Essener Hunde-Halter gehen wegen dieser Regel auf die Barrikaden – „Extrem ärgerlich“

In Essen regen sich immer wieder Hunde-Halter über die Hundesteuer auf. Doch gibt es dabei eine Ausnahme, die viele nicht kennen.

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Das ist das Tierheim Essen

Es ist immer wieder ein Thema – nicht nur in Essen. Hunde-Halter müssen für ihre vierbeinigen Lieblinge jedes Jahr die Hundesteuer zahlen, fürs erste, zweite und wievielte Tier auch immer. Mitunter kann die Steuerlast auch ziemlich hoch sein, je nachdem, wo man wohnt.

Essener Hunde-Halter regen sich derzeit über eine Regel auf, die es innerhalb der Stadt diesbezüglich gibt. Hier wird manchem Tier-Besitzer nämlich eine Ausnahme eingeräumt. Allerdings kommt die natürlich nicht ohne Haken.

Essen: Hunde-Halter genervt – „Extrem ärgerlich“

In einer Facebook-Gruppe für Hunde in Essen und ihre Halter ging es kürzlich mal wieder um das Thema Hundesteuer. DER WESTEN hatte zuletzt auch darüber berichtet und aufgelistet, in welchen Städten Halter wie viel für ihren Erst- und Zweithund zahlen müssen.

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Allerdings geht es bei dieser Diskussion nun um das Thema Steuerbefreiung bei Tierschutzhunden. Und zwar gibt es in manchen Städten die Regel, dass Vierbeiner aus dem Tierheim für eine gewisse Zeit steuerfrei sind. Doch: „Ich fürchte leider nicht in Essen“, mutmaßt eine Halterin gegenüber DER WESTEN. „Wir haben nun schon den dritten Tierschutzhund und zahlen ganz normal den hohen Steuersatz (ist schon extrem ärgerlich)!“ Doch ist das auch richtig so?


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Essen: Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Die Antwort ist: nein. Denn wer sich auf der Webseite des Albert-Schweitzer-Tierheims und Tierschutzvereins Groß-Essen umsieht, trifft schnell auf folgenden Hinweis: „Bei Adoption eines Hundes aus dem Tierheim in Essen entfällt für Sie für 36 Monate die Hundesteuer“. Drei Jahre also sind die adoptierten Vierbeiner aus dem Tierheim steuerfrei.


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Warum die besagte Halterin also zahlen muss, entzieht sich der Kenntnis dieser Redaktion. Die Regelung ist auch in der Hundesteuersatzung der Stadt nachzulesen. Dort heißt es allerdings, dass eine Steuerbefreiung beantragt werden muss. Womöglich war das in diesem Fall das Problem. Hunde-Halter sollten sich, ob in Essen oder einer anderen Stadt, daher genauestens über die Regelungen bezüglich der Steuern, die sie für ihren Liebsten zahlen sollen, informieren.