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Reemtsma-Entführer Thomas Drach muss nach Entlassung Fußfessel tragen

Thomas Drach muss nach Entlassung Fußfessel tragen

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Foto: dpa
Nach seiner Entlassung aus der Haft muss Reemtsma-Entführer Thomas Drach strenge Auflagen hinnehmen. Unter anderem soll er eine elektronische Fußfessel tragen und sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden. Drach hat sich vergeblich dagegen zur Wehr gesetzt.

Hamburg. 

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach kommt nach mehr als 15 Jahren Haft nur mit strengen Auflagen aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamburg habe eine Führungsaufsicht mit einer Reihe von Weisungen angeordnet, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Sollte sich Drach weiter in Deutschland aufhalten, müsse er eine elektronische Fußfessel tragen, sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden und einen festen Wohnsitz haben. Er dürfe keine Waffen besitzen und keinen Kontakt zu dem Tatopfer, also zu Jan Philipp Reemtsma, aufnehmen. Ferner müsse er sich bei der Agentur für Arbeit um eine geregelte Erwerbstätigkeit bemühen. Das Gericht wies eine Beschwerde von Drach gegen die Führungsaufsicht zurück.

Wann genau der 53-Jährige freikommt, wurde nicht mitgeteilt. In der vergangenen Woche hatte es geheißen, er werde noch in diesem Monat entlassen.

Drach und seine Komplizen hatten den Millionenerben Reemtsma im Frühjahr 1996 vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese überwältigt. Viereinhalb Wochen lang hielten sie ihn in einem Verlies in der Nähe von Bremen fest – angekettet und in Todesangst. Gegen 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken war Reemtsma schließlich freigekommen. Nur ein Bruchteil der Beute ist bisher aufgetaucht. (dpa)