Viele Deutsche möchten ihren Lebensabend im Ausland verbringen. Eine gründliche Vorbereitung vor allem in finanziellen Fragen ist dafür unerlässlich.
Berlin.
Franz Gärtner hatte die Nase voll von den kalten, trüben Wintertagen im Rheinland. Der rüstige Rentner entschied sich im stolzen Alter von 71 Jahren, seinen Lebensabend zusammen mit seiner Frau auf der Kanaren-Insel Teneriffa zu verbringen. Das Experiment ist einstweilen geglückt: Gärtner lebt seit sechs Jahren in Spanien.
So wie er machen es mittlerweile viele Deutsche. Während sich vor 20 Jahren nur knapp 95 000 deutsche Ruheständler ihre Rente ins Ausland überweisen ließen, waren es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zuletzt schon mehr als 220 000. Die Schweiz, die USA, Österreich und Spanien stehen ganz oben auf der Beliebtheitsskala.
Sprachliche und kulturelle Hürden abklären
Der Lebensabend unter Palmen oder in den Bergen sollte jedoch gut vorbereitet werden, empfiehlt Monika Schneid vom Raphaelswerk der Caritas, das in Auswanderungsfragen berät. Neben sprachlichen und kulturellen Hürden sollten finanzielle Fragen geklärt werden. Gerade Rentner mit kleineren Einkommen träumten oft von einem Lebensabend an fernen Stränden.
„Mit einer kleinen Rente aber ist das schwierig, zumindest dann, wenn man seinen gewohnten Lebensstandard halten will“, sagt Schneid. Auswanderer sollten sich deshalb genau darüber informieren, welche Kosten zum Beispiel für das Wohnen auf sie zukommen.
Ein finanzieller Puffer ist Pflicht
Schneid empfiehlt, mindestens 5000 Euro auf der hohen Kante zu haben – schon allein für den Fall, dass man eines Tages doch wieder rasch zurück nach Deutschland muss. Was viele nicht bedenken: Deutsche Sozialleistungen gibt es nur mit einer Meldeadresse in Deutschland.
Im Mittelpunkt der Einkünfte steht bei den meisten Senioren die gesetzliche Rente. Die gute Nachricht: Die deutsche Rentenkasse überweist in jedes Land der Welt. Die Kosten der Überweisung in ferne Gefilde trägt der Rentner aber gegebenenfalls selbst, ebenso ein etwaiges Wechselkursrisiko. Schneid empfiehlt, sich rechtzeitig mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, ein aktuelles Rentenkonto erstellen und sich beraten zu lassen. Denn im deutschen Sozialrecht kommt es immer auf den Einzelfall an. Vorsicht ist zum Beispiel bei Riester-Verträgen geboten: Wer in ein nicht-europäisches Land auswandert, muss seine staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.
Medizinische Versorgung kann abweichen
Einer der wichtigsten Punkte für viele Auswanderer ist die Krankenversicherung. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb der EU und den EWR–Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen zahlt die gesetzliche Krankenkasse weiter. Einzige Voraussetzung: Man bezieht Renten-Einkünfte ausschließlich aus der deutschen Rentenkasse (Fachjargon: „Einfachrentner“) . Kommen aber Rentenzahlungen aus einem anderen Land hinzu („Mehrfachrentner“), etwa, weil man dort eine Weile gearbeitet hat, muss man den Fall von seiner deutschen Kasse prüfen lassen. Nähere Informationen gibt es bei der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“.
Seit 2005 werden Renten „nachgelagert“ besteuert. Seither steigt der Steueranteil von 50 Prozent in zwei Prozentschritten pro Jahr. Ein Neurentner des Jahres 2015 zahlt heute auf 70 Prozent seiner Einkünfte Steuern.
Eine Steuererklärung ist Pflicht, zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Auswanderer kommen dabei nicht mehr in den Genuss des Ehegattensplittings, erhalten keinen steuerlichen Grundfreibetrag und dürfen keine außergewöhnlichen Belastungen ansetzen.
Wichtig: Zwar zahlt die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung weiter – die Leistungen bemessen sich aber künftig nach den Rechtsvorschriften des neuen Heimatlandes. Die medizinische Versorgung, ob Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch oder Hilfsmittel, kann also deutlich vom gewohnten Umfang abweichen. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung. Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen in anderen Ländern geben die Merkblätter „Urlaub im Ausland“ des GKV-Spitzenverbandes.
Außerhalb Europas privat versichern
Familienangehörige sind grundsätzlich im Ausland mitversichert – aber auch hier greifen die Rechtsvorschriften des neuen Heimatlandes. Tipp: Vor dem Umzug besorgt man sich eine „Anspruchsbescheinigung“ (Formular S1) bei der deutschen Krankenkasse – mit dieser sichert man sich die Kostenübernahme für die Behandlung im Ausland.
Wenn es allerdings in die USA oder nach Südostasien gehen soll, springt die deutsche GKV nicht mehr ein. Dann braucht man eine – zumeist teure – private Krankenversicherung, erläutert Schneid. Je nach Alter oder Vorerkrankung bekommt man vielleicht gar keinen Versicherungsschutz.
Für Auswanderer außerhalb Europas, die nicht (mehr) durch die GKV und die Pflegeversicherung abgesichert sind, hat die Expertin noch einen wichtigen Hinweis: Sie sollten freiwillige Beiträge in die Pflegekasse einzahlen – denn Anspruch auf Leistungen hat nur, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt hat. Es ist ja durchaus denkbar, dass man sich bei einer schweren Pflegebedürftigkeit entschließt, doch wieder nach Deutschland zurückzukehren. Gesetzlich Versicherte, die in Europa bleiben, müssen sich um ihre Pflegeversicherung nicht sorgen; wer in der GKV bleibt, bleibt auch in der Pflegekasse.