Achtung, liebe Autofahrer! Jetzt wird es richtig teuer! Der neue Bußgeldkatalog ist beschlossene Sache. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.
Jetzt muss nur noch Verkehrsminister Andreas Scheuer seine Unterschrift unter die verschärften Regeln setzen, dann kann der Bußgeldkatalog drei Wochen nach dieser Verkündung in Kraft treten. Das bedeutet: Für Verkehrssünder wird es dann schon ab diesem Herbst teurer.
Bußgeldkatalog: Achtung, höhere Strafen für Verkehrssünder
Um Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen und die Sicherheit zu erhöhen, wird der neue einheitliche Katalog nun umgesetzt. Auf die Änderungen hatten sich Bund und Länder schon vor einem halben Jahr geeinigt.
Womit musst du rechnen? Es wird höhere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen geben. Aber auch Geschwindigkeitsverstöße werden teurer geahndet.
Falschparken wird teurer
Satte Erhöhung der Strafe! Wenn Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer als bislang zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig! Bislang sind es 15 Euro.
Wer sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz stellt, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen. Doch nicht nur das! Ebenso hoch ist das Bußgeld beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharingfahrzeuge reserviert sind.
Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
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Verstöße bei der Rettungsgasse
Wer immer noch nicht weiß, wie eine Rettungsgasse gebildet wird, sollte sich schleunigst informieren. Denn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet, gibt es künftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und außerdem einen Monat Fahrverbot. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.
Tempoverstöße
Jetzt geht es Rasern an den Kragen. In der ursprünglichen Fassung zur Änderung des Bußgeldkatalogs, deren Vollzug wegen eines Formfehlers im vergangenen Jahr aber ausgesetzt wurde, waren ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 31 km/h außerorts noch Fahrverbote vorgesehen. Diese gibt es nun nicht – stattdessen werden die Bußgelder erhöht.
Innerorts gilt künftig für Autos, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.
Außerorts werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen, bislang sind es 20 und 10 Euro. (js mit dpa)