460.000 Euro für den Witwer von Porno-Star „Sexy Cora“?
„Sexy Cora“ war bei einer Brust-OP gestorben. Ihr Witwer will den Verdienstausfall einklagen. Jetzt könnte es einen Vergleich geben.
Hamburg.
Erst am 1. April hatten die Prozessparteien eine vom Gericht gesetzte Frist zur gütlichen Einigung ergebnislos verstreichen lassen – jetzt scheint eine Verständigung im Rechtsstreit zwischen Tim Wosnitza und der Alster-Klinik doch in Sicht zu sein.
Wosnitza ist der Witwer des Porno-Sternchens Carolin Wosnitza alias „Sexy Cora“. Die 23-Jährige war vor fünf Jahren nach einer missglückten Busen-OP in der Hamburger Alster-Klinik verstorben. Auf Betreiben der Prozessparteien hat das Hamburger Landgericht nun einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Ein entsprechender Beschluss ist ihnen vor wenigen Tagen zugestellt worden. 460.000 Euro schlägt das Gericht vor – das ist etwas mehr als die Hälfte der Summe, die Tim Wosnitza ursprünglich verlangt hatte.
Tim Wosnitza hatte 844.000 Euro gefordert
Neben Schmerzensgeld und „übrigen Kosten“, darunter beispielsweise Bestattungskosten, fordert Wosnitza vor allem, dass der Unterhaltsschaden abgegolten wird. Oder anders: Die Privatklinik und die Narkose-Ärztin (beziehungsweise ihre Haftpflichtversicherung) sollen ihm den wirtschaftlichen Schaden ersetzen, der ihm durch das Ableben seiner Frau entstanden ist – schließlich hätte „Sexy Cora“ mit ihren im Internet veröffentlichten Sex-Filmen noch jahrelang viel Geld verdienen können. Wosnitza beruft sich dabei auf Paragraf 844 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Zunächst hatte der 30-Jährige eine Gesamtsumme von 844.000 Euro verlangt. Dass beide Parteien das Gericht um einen Vergleichsvorschlag ersucht haben, belegt auch, dass Wosnitzas Forderung in der ursprünglichen Höhe nicht durchsetzbar war. Gegen den ebenfalls beklagten Operateur könnten nach vorläufiger Einschätzung der Zivilkammer keine Ansprüche geltend gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher Kai Wantzen dem Hamburger Abendblatt. Den Unterhaltsschaden setzt das Landgericht deutlich niedriger an als Kläger Wosnitza – es beziffert ihn auf nur rund 400.000 Euro.
Gericht setzt niedrigeren Jahresverdienst an
„Bei seinen Berechnungen für den Vergleichsvorschlag kam das Gericht zu dem Schluss, dass für die Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung erhebliche unternehmerische Risiken berücksichtigt werden müssen“, sagte Wantzen. Der durchschnittliche Brutto-Jahresverdienst, den Carolin Wosnitza in den Jahren vor ihrem Tod erwirtschaftet hatte, hätte in dieser Höhe nicht dauerhaft fortgeschrieben werden können. Außerdem halte das Gericht ein Schmerzensgeld von 7500 Euro für angemessen, die „übrigen Kosten“ veranschlage es mit 53.000 Euro.
Bis zum 10. Mai haben die Prozessparteien nun Zeit, sich zum Vorschlag des Gerichts zu äußern. Sollte es trotzdem zu keiner Verständigung kommen, wird weiterverhandelt. Der für den 27. Mai vorgesehene Termin für die Urteilsverkündung soll erst einmal bestehen bleiben.
Dieser Text ist zuerst auf abendblatt.de erschienen.