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Neuer Bußgeldkatalog: Achtung! Autofahrer müssen jetzt vorsichtig sein – ab heute wird's richtig teuer

Neuer Bußgeldkatalog: Achtung! Autofahrer müssen jetzt vorsichtig sein – ab heute wird's richtig teuer

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Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog. (Symbolbild) Foto: Ole Spata/dpa

Autofahrer aufgepasst ab heute gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog.

Nun kann es teilweise richtig teuer werden. Der neue Bußgeldkatalog sieht nämlich deutliche höhere Bußgelder für Raser und Falschparker vor.

Neuer Bußgeldkatalog: Autofahrer müssen ab sofort vorsichtig sein

Nach langem politischen Streit ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro statt wie bisher 35. Höhere Geldstrafen gibt es auch für die, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.

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Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert.

Neuer Bußgeldkatalog: Es kann richtig teuer werden

Teuer wird es auch für Autofahrer, die sich auf der Autobahn in einer Unfallsituation nicht korrekt verhalten. Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.

Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Nun müssen die Autofahrer aber ganz genau aufpassen, wenn sie nicht zur Kasse gebeten werden wollen. (gb mit dpa)