Eine Flut von Gütezeichen verwirrt den Verbraucher. Manche sagen nicht einmal etwas über Qualität aus. Wir erklären zehn verbreitete Produktsiegel.
Essen.
Label, Siegel, Gütezeichen – Unmengen dieser Kennzeichnungen kleben auf den Produkten und Verpackungen. Doch das, was die Kaufentscheidung erleichtern soll, sorgt beim Verbraucher für Unsicherheit. Zehn Beispiele dafür, welche Siegel in die Irre führen und welche wirklich wichtig sind.
Grüner Punkt. Der Klassiker unter den Zeichen, die bei Verbrauchern für Missverständnisse sorgen. Es ist lediglich ein Symbol dafür, dass die Verpackung über die Gelbe Tonne entsorgt werden darf. „Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus“, urteilt der Verein „Verbraucher Initiative“. Auch die Müllmenge werde durch den Aufkleber nicht verringert.
Urteil: ohne Wertung.
MSC (Marine Stewardship Council). Über 8000 Meeresfrüchte und Fischprodukte sind damit gekennzeichnet. Mit dem Label soll verantwortungsbewusste und umweltfreundliche Fischerei gefördert und die Überfischung verhindert werden. Regelmäßige Kontrollen würden das Label glaubwürdig machen, urteilt die „Verbraucher Initiative“. Urteil: Empfehlenswert
CE (Conformité Européenne). Das Zeichen klebt vor allem an Elektroprodukten oder Spielzeug. Das Missverständnis: Es ist kein Gütesiegel und richtet sich auch nicht an Verbraucher, sondern dient Behörden als Information. Das Zeichen dokumentiert lediglich, dass das Produkt den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. Urteil der „Verbraucher Initiative“: keine Wertung.
GEPA (Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt). Auch dieses Label ist kein Zeichen, es ist der Name eines Unternehmens aus Wuppertal. Es ist der größte europäische Importeur fair gehandelter Lebensmittel und Handwerksprodukte. Verbraucherschützer loben den Anspruch des Unternehmens, faire Beziehungen zwischen Handelspartnern und ökologische Herstellung anzustreben. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen geprüft. Urteil: Besonders empfehlenswert.
Natürlich – ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe. Kein Gütesiegel, sondern ein sogenanntes Clean Label (sauberes Etikett). Es ist lediglich Werbung mit dem Hinweis, dass das Produkt eine bestimmte Zutat nicht enthält. Der Begriff „natürlich“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert. Wie natürlich oder auch naturbelassen das Produkt tatsächlich ist, lässt sich weder aus dem Label noch aus der Zutatenliste ablesen.
Urteil: keine Wertung.
DZI – Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen. Besser bekannt als Spendensiegel. 250 Organisationen, die Spenden sammeln, wurden damit ausgezeichnet. Die regelmäßigen Kontrollen finden durch das DZI selber statt, sie sind somit nicht unabhängig. Das Urteil lautet dennoch: Empfehlenswert.
DLG-prämiert. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft vergibt das Gütesiegel unter anderem bei Milchprodukten, Fleischwaren oder Backerzeugnissen – auf freiwilliger Basis. Bewertet werden Geschmack, Aussehen, Geruch und andere sogenannte sensorische Eigenschaften eines Produktes. Ob bei der Herstellung hygienisch einwandfrei gearbeitet wurde, spielt keine Rolle. Urteil: Eingeschränkt empfehlenswert.
BIO. Vergeben wird es vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Etwa 66 000 Lebensmittel tragen es. Ihre Bestandteile müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Verbraucherschützer halten die Kontrollen für umfassend und das Label insgesamt für glaubwürdig. Urteil: Besonders empfehlenswert.
Spielgut. Das Label soll helfen, Spielzeug auszuwählen, das pädagogischen Kriterien entspricht und gesundheitlich unbedenklich ist. Kontrolliert werden die Produkte jedoch nur vom Labelgeber selbst, dem Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e. V. Die Kontrollen seien somit nicht umfassend und nur eingeschränkt unabhängig. Urteil: Eingeschränkt empfehlenswert.
Blauer Engel. Auch bekannt unter dem Namen „Blauer Umweltengel“. Das Zeichen wird seit 1978 in Deutschland für besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen vergeben. Es bescheinigt jedoch nicht die vollständige Unbedenklichkeit des Produktes, sondern kennzeichnet lediglich, dass es umweltfreundlicher ist als andere Artikel dieser Gruppe.
Urteil: Besonders empfehlenswert.
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