„Ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig“: CDU und FDP haben gegen das Gesetz zur Beamtenbesoldung in NRW Klage eingereicht. Das Landesverfassungsgericht in Münster beschäftigt sich nun mit dem NRW-Vorstoß, der mittlere und höhere Einkommen im öffentlichen Dienst benachteiligt.
Düsseldorf.
CDU und FDP haben gegen das Gesetz der rot-grünen Landesregierung zur Beamtenbesoldung in NRW Klage beim Landesverfassungsgericht in Münster eingereicht. „Das Gesetz ist ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig“, begründeten die beiden Fraktionsvorsitzenden Karl-Josef Laumann (CDU) und Christian Lindner (FDP) am Dienstag gemeinsam das sogenannte Normenkontrollverfahren.
„Es ist kein Gesamtkonzept da“, warf Laumann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit Blick auf die Landesfinanzen vor. Lindner sagte, die Landesregierung verweigere den Beamten einen fairen Anteil am Aufschwung in Deutschland.
Gesetz war im Juli unter Protesten verabschiedet worden
Trotz heftiger Proteste und Demonstrationen der Staatsdiener hatten SPD und Grüne das Gesetz im Juli verabschiedet. Damit werden die im März ausgehandelten neuen Tarife für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen übertragen. Für mittlere Gruppen sind bloß leichte Erhöhungen vorgesehen, für höhere Beamte zwei Nullrunden. CDU, FDP und Piraten hatten dagegen gestimmt. Angestellte erhalten 2013 und 2014 insgesamt 5,6 Prozent mehr Geld. (dpa)