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Vorzeitige Freilassung für Gefangene an den Feiertagen: So funktioniert die Weihnachtsamnestie

Vorzeitige Freilassung für Gefangene an den Feiertagen: So funktioniert die Weihnachtsamnestie

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Foto: dpa
  • An Weihnachten kommen jedes Jahr hunderte Gefangene vorzeitig frei
  • Doch dieser Weihnachtsamnestie sind klare Grenzen gesetzt
  • Für die Gefängnisse haben sie auch einen praktischen Nutzen

Düsseldorf. 

Auf diese Gnade hoffen viele Gefangene. Jedes Jahr profitieren viele Insassen von der sogenannten Weihnachtsamnestie – auch dieses Jahr.

Bereits 631 Strafgefangene sind aus Haftanstalten in NRW vorzeitig entlassen worden, um die bevorstehenden Feiertage mit ihren Familien verbringen zu können. Das berichtet die „Bild“-Zeitung mit Verweis auf Zahlen des Justizministeriums.

So funktioniert die Weihnachtsamnestie

Doch was ist die Idee hinter der Weihnachtsamnestie? „Damit soll den Gefangenen das Feiern im Kreise ihrer Familien ermöglicht werden“, heißt es vom NRW-Justizministerium.

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Allerdings gilt die Regelung laut einem Ministeriumssprecher nur für Insassen, deren Haft ohnehin nur bis zum 6. Januar 2018 gedauert hätte, und die sich gut geführt hätten. Insofern ist die „Weihnachtsamnestie“ eher symbolische Geste als wirkliche Begnadigung.

Amnestie soll den Gefangenen helfen – und den Gefängnissen

Verbunden damit ist die Hoffnung, dass Häftlinge von ihren Familien und Freunden nach ihrer Entlassung an Weihnachten aufgefangen werden und so die Eingliederung in die Gesellschaft besser gelingt. Außerdem wäre es schwieriger, nach der Haftentlassung zwischen Weihnachten und Neujahr einen Job oder eine Wohnung zu finden, wenn viele Firmen und Behörden geschlossen sind.

Manchmal hat die Amnestie für die Gefängnisse auch einen ganz praktischen Nutzen: „Ein willkommener Nebeneffekt ist natürlich, dass die Haftanstalten die Anzahl der Gefangenen um 5 bis 8 Prozent reduzieren können“, so Jura-Professor Heinz Cornel von der Alice Salomon Hochschule in Berlin.

Diese Gefangenen sind von der Amnestie ausgenommen

Es gibt übrigens auch Gruppen, die von der Weihnachtsamnestie komplett ausgenommen sind. Mörder, Sexualstraftäter und Kapitalverbrecher haben keine Chance auf vorzeitige Freilassung.

Die Amnestie gilt in fast jedem Bundesland der Republik – mit zwei Ausnahmen. Sachsen und Bayern lehnen die Regelung offiziell ab.

(fel/dpa)