Ist der Nachbar nicht kreditwürdig, erhält man selbst keine Ware. Kann passieren. Grund ist das sogenannte Geo-Scoring im Onlinehandel.
Köln.
Am Ende war Christine Engel sauer und enttäuscht. Die 31-jährige Kölnerin hatte beim schwedischen Mode-Unternehmen H&M einige Hosen über dessen Online-Shop bestellt. Doch anstatt der Ware bekam sie beim Kundenservice die Auskunft: Die Lieferung sei nicht möglich, es sei „schon viel vorgefallen“ in ihrer Gegend, wie der „Kölner Express“ Christine Engel zitiert.
Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte der Modekonzern: „Aufgrund wiederholter Betrugsfälle und laufender Inkassoverfahren kommt es hin und wieder zu Sperrungen vereinzelter Hausnummern. Ganze Straßenzüge sind allerdings eine Ausnahme“, so eine Sprecherin.
Bonität des Kunden wird geprüft
Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch, dass der Online-Händler die Bewohner ganzer Straßen – wenn auch nur ausnahmsweise – für Bestellungen auf Rechnung blockiert. Bei dieser Zahlungsart prüfen Unternehmen die Bonität ihrer Kunden.
Durch das sogenannte Geo-Scoring führt das laut Kritikern bei vielen Online-Versandhändlern aber immer häufiger zu Fällen wie jenem von Christine Engel: Weil die Nachbarn keine Kreditwürdigkeit vorweisen können, schicken Versandhändler die Ware gar nicht erst raus. Der Hintergrund: Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder Infoscore stellen dem Kunden ein schlechtes Zeugnis aus.
Wohnort spielt entscheidende Rolle
„Das kommt einer Diskriminierung ganzer Straßenzüge gleich“, sagt Frank Christian Pauli, Fachmann für Scoring bei beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Zwar ist die Berechnung der Bonität allein durch den Wohnort laut dem Bundesdatenschutzgesetz verboten, erläutert der Experte. Doch fließe der Wohnort teilweise doch mit in die Bewertung ein und spiele dann bei der Bewertung der Bonität eine entscheidende Rolle.
Und es droht eine Aufweichung der bestehenden Gesetze. Im kommenden Jahr löst die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung das bisherige nationale Datenschutzrecht ab. Bei den Verbraucherschützern ruft das gemischte Gefühle hervor: „Während im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz alles sehr präzise geregelt ist, sind die Formulierungen in der neuen Verordnung offen“, so Experte Pauli.
Es droht eine Abwärtsspirale
Das sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, weil das Recht damit in Europa auf ein Niveau gebracht wird, berge aber auch Gefahren. Zum Beispiel, dass bisherige Datenschutzstandards unterlaufen werden. Pauli warnt zudem noch vor einer weiteren Gefahr.
Wenn Kunden aufgrund der schlechten Bewertungen durch ihre Wohnadresse zum Beispiel Kredite zu schlechteren Konditionen bekommen, entstehe eine Abwärtsspirale: Menschen, die ohnehin wenig Geld haben, müssen für bestimmte Leistungen noch mehr bezahlen – und könnten schon alleine deswegen schneller überschuldet sein, als bei besseren Konditionen.