Dortmund.
Weit sind diese sieben Flüchtigen vor dem Zoll Dortmund nicht gekommen!
Bei der Kontrolle eines Warenlagers in Dortmund sind dem Zoll sieben Verdächtige ins Netz gegangen, die nicht nur schwarzgearbeitet, sondern sich auch illegal in Deutschland aufgehalten haben.
Dortmund: Zoll betritt Warenlager – umgehend türmen mehrere Arbeiter
Als die Zollbeamten am Montag das Warengroßlager für eine routinemäßige Kontrolle betraten, nahmen umgehend mehrere Personen Reißaus, um nicht kontrolliert zu werden.
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Infos über die Stadt Dortmund:
- wurde 880 erstmals schriftlich erwähnt (als ‚Throtmanni‘)
- hat 588.250 Einwohner (Stand: Dezember 2019) und ist damit die neuntgrößte Stadt Deutschlands
- nach Fläche und Einwohnerzahl die größte Stadt im Ruhrgebiet
- der Signal-Iduna-Park (Heimstadion von Borussia Dortmund) ist mit über 81.000 Plätzen das größte Fußballstadion Deutschlands
- weitere Sehenswürdigkeiten: Westfalenpark, Dortmunder U, Deutsches Fußballmuseum
- Oberbürgermeister ist Thomas Westphal (SPD)
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Weit kamen sie jedoch nicht. Bereits an der nächsten Bushaltestelle konnten die vier Menschen aus der Ukraine ausfindig gemacht werden. Während diese überprüft wurden, kamen weitere drei Ukrainer hinzu, die zuvor vorm Zoll geflüchtet waren.
Dortmund: Arbeiter haben keine gültigen Papiere bei sich
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Sie konnten sich jedoch nur mit ihren ukrainischen Reisepässen und polnischen Visa ausweisen. Über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten sie nicht.
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Die Zollbeamten nahmen deshalb die vier Frauen im Alter von 21, 29, 32 und 47 Jahren und die drei Männer im Alter von 39, 43 und 49 Jahren vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Dortmund: Flüchtiger vergisst Pass im Warenlager
Außerdem konnte vor Ort noch ein ukrainischer Reisepass eines Flüchtigen sichergestellt werden. Der 23-Jährige stellte sich später und wurde ebenfalls vorläufig festgenommen.
Seine bei der Kontrolle festgenommene Freundin hatte ihm telefonisch mitgeteilt, dass sich sein Pass beim Zoll befände. Über den weiteren Verbleib der ukrainischen Staatsangehörigen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
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Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. (kk)