Auch das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Viertligisten Lotte gegen die Wertung des Regionalligaspiels zwischen dem BVB 2 und RWE als unzulässig verworfen. Der Einspruch sei nicht fristgerecht eingereicht worden, hieß es in der Urteilsbegründung – unter anderem.
Frankfurt/Main.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auch in mündlicher
Verhandlung den Einspruch des Viertligisten Sportfreunde Lotte gegen die Wertung
des 4:0-Erfolges von Borussia Dortmund II bei Rot-Weiß Essen am 5. Mai als
unzulässig verworfen. Damit folgte das Gremium in Frankfurt am Main der Entscheidung des Einzelrichters vom 25. Mai.
Lotte hatte in der
abgelaufenen Saison mit einem Punkt Rückstand auf die zweite Mannschaft des BVB Platz zwei belegt. Der Verein hatte gehofft, bei einem erfolgreichen Einspruch
gegen die Spielwertung als 21. Mannschaft in die dritte Liga aufrücken zu
können.
Sportfreunde Lotte verfügten als Unbeteiligte des Spiels über kein Einspruchsrecht
„Der Einspruch wurde nicht fristgerecht spätestens zwei Tage nach
dem Spiel eingelegt, sondern erst am 21. Mai“, sagte Stephan Oberholz, der die
Verhandlung leitete, zur Urteilsbegründung und fügte hinzu: „Ungeachtet dessen
fehlt auch das Einspruchsrecht des Vereins als Nicht-Beteiligter des Spiels. Und
für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte
vor.“
Die Sportfreunde
hatten ihren Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die bei dem
Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein gewettet haben sollen. Gegen das
Urteil des Sportgerichts kann bis Montag Berufung vor dem DFB-Bundesgericht
eingelegt werden.
Sportfreunde Lotte behalten sich weitere Rechtsschritte vor
Lottes Obmann Manfred Wilke hatte vor der Verhandlung
am Freitag angekündigt, im Falle des Scheiterns eine „zivilrechtliche Klage“
gegen die drei Essener Spieler zu prüfen und darüber hinaus „Regressforderungen“
zu stellen. „Durch diesen Skandal entgehen uns über eine Million Euro“, sagte
Wilke.