Die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ versucht regelmäßig in NRW alte Kriminalfälle aufzudecken. Denn häufig sind Ermittler auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Zudem verleiht „Aktenzeichen XY“ jährlichen einen Preis für Menschen, die besondere Zivilcourage im Kampf gegen das Verbrechen zeigen. Ein Mann trieb es in Hagen (NRW) jetzt jedoch zu weit.
Aktenzeichen XY in NRW: Pseudo-Sheriff geht in Hagener Innenstadt auf Streife
Dem Bösen auf der Spur, durchstreifte ein 20-Jähriger am Dienstagabend (17. August) die Innenstadt von Hagen. Dazu verkleidete er sich als Security-Mitarbeiter. Sowohl seine Hose als auch sein T-Shirt waren mit dem Schriftzug „Security“ bedruckt.
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Das ist „Aktenzeichen XY … ungelöst“:
- Start am 20. Oktober 1967, damit eines der ältesten Formate im ZDF
- Ziel der Sendung ist die Aufklärung realer Verbrechen mit der Hilfe von Zuschauerhinweisen
- rund 40 Prozent der ausgestrahlten Fälle werden aufgeklärt
- Moderator ist seit 2002 Rudi Cerne
- das Sendeformat wurde seit 1982 in mehrere europäische und außereuropäische Länder verkauft
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Darüber hinaus trug er an seinem Gürtel ein Tierabwehrspray, einen verbotenen Teleskopschlagstock, einen Taser sowie eine Patrone für eine Schusswaffe. Damit zog er die Aufmerksamkeit vieler Passanten auf sich. Die Polizei Dortmund hatte für die ungewöhnliche Aktion wenig Verständnis.
Aktenzeichen XY in NRW: Aktion geht nach hinten los – anstatt einem Preis kriegt Mann nun Ärger
„Die Polizisten verstanden den Spaß nicht, nahmen ihm den Großteil der Gegenstände ab und verwiesen ihn der Innenstadt“, hieß es in einer Pressemitteilung der Stadt. Nach Angaben der Polizei habe der Hagener jedoch keine üblen Absichten gehabt – ganz im Gegenteil.
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Mit seiner Tat wollte er sich vielmehr für einen Zivilcourage-Preis der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY empfehlen. Geehrt werden „Personen mit Zivilcourage, die sich auf beispielhafte und kluge Weise im Kampf gegen Kriminalität für ihre Mitmenschen eingesetzt haben“. Dem Alltagshelden winken zudem 10.000 Euro.
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Gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ erklärten die Beamten zudem, dass das Mitführen des Schlagstocks eine Ordnungswidrigkeit sei und der Taser sogar unter eine Straftat falle. Diese (gutgemeinte) Aktion ging wohl mächtig nach hinten los. (cg mit dpa)