Essen.
Im April hatte die Sparkasse Schlagzeilen gemacht, weil Kunden zu höhe Gebühren abgezogen wurden, ohne dass diese zugestimmt hätten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) konnten sich die Betroffenen ihr Geld nun zurückholen. Eine Kundin aus Essen hat das jetzt auch getan.
Doch was ihr die Sparkasse Essen nun Monate später gewährt hat, enttäuscht sie zutiefst. Dabei hält die 52-Jährige der Sparkasse in Essen nun über 34 Jahre die Treue, wie die „WAZ“ berichtet.
Sparkasse in Essen: Kundin fordert Geld zurück – was sie erhält, ist lächerlich
34 Jahre – so lange führt die Essenerin nun schon ihr Konto bei der Bank. Auch sie hatte zu hohe Gebühren gezahlt und diese zurückgefordert. Nun bekam sie einen Betrag zurücküberwiesen. Allerdings deckte der sich überhaupt nicht mit ihrer Forderung.
Da sie, wie die anderen Kunden auch, selber ausrechnen musste, was ihr zusteht, war sie besonders auf die Hilfe ihres Ex-Mannes angewiesen. „Besonders Ältere, die zu einem großen Prozentsatz ihr Konto bei der Sparkasse führen, sind dieser Situation nicht gewachsen“, bemerkt dieser.
„Ohne ihn wäre ich gar nicht darauf gekommen, Geld zurückzufordern. Denn ich hatte von dem Urteil gar nichts mitbekommen“, erzählt die erblindete Frau gegenüber der „WAZ“. Doch als er ihr das Schreiben der Bank vorliegt, ist sie erschüttert. Statt der errechneten 146,10 Euro bekommt sie nur 14,80 Euro wieder.
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Sparkasse in Essen reagiert auf Rückzahlungsforderung – „Sehen diese als akzeptiert an“
131,30 Euro fehlen auf der Rechnung. Denn die Sparkasse akzeptiere nur die Rückerstattung der letzten Gebührenerhöhung und nicht die aus den Jahren davor. Auf Anfrage der „WAZ“ erklärt eine Sprecherin der Sparkasse, dass die Ansprüche nach drei Jahren wegen der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden könnten. „Wir sehen diese als akzeptiert an.“
Die Verbraucherzentrale versucht derzeit noch einzuklagen, dass auch nach zehn Jahren noch Forderungen gestellt werden können. „Die Verteidigungsargumente der Banken sind durchaus vielfältig, was dazu führt, dass am Ende für die Kunden weniger herauskommt“, bemerkt Finanzexperte David Riechmann. Doch die Verjährungsfrist kann er nicht nachvollziehen: „Unwirksame Erhöhungen werden nicht deswegen wirksam, weil eine bestimmte Zeit vergangen ist.“
Sparkasse in Essen: Kunden-Urteil fällt hart aus – „Mit Kundennähe hat dies nichts zu tun“
„Verbraucherfreundlich ist das Vorgehen der Sparkasse Essen sicher nicht“, urteilt der Finanzexperte. Die Kundin ist deshalb auch sehr enttäuscht von ihrer Bank. „Die Sparkasse wirbt mit ihrer Kundennähe und deshalb bin ich eigentlich auch Kundin. Doch mit Kundennähe hat dies nichts zu tun“, urteilt die 52-Jährige.
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Und noch eine Tatsache überrascht und erschreckt zugleich. Diese betrifft die übrigen Kunden der Sparkasse, die zu hohe Gebühren gezahlt haben. Mehr darüber erfährst du bei der „WAZ“. (mbo)