Mülheim.
Nach dem Tod eines acht Monate alten Säuglings gab es erhebliche Probleme zwischen der Essener Polizei und dem Marienhospital in Mülheim, was die Herausgabe der Krankenakte des Kindes angeht.
Gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei
In das Krankenhaus hat der Vater sowie mutmaßlicher Peiniger sein Baby am 29. April mit schweren Kopfverletzungen eingeliefert. Zur weiteren Behandlung wurde das Kind danach in das Uni-Klinikum Essen gebracht, wo es in der darauffolgenden Nacht verstarb.
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„Es war unvermeidlich, mit einem größeren Aufgebot an Polizeikräften anzurücken“
Nun hat die Staatsanwaltschaft Duisburg zusammen mit der Polizei Essen eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben, in der sie die Herangehensweise in dem Fall noch einmail detailliert schildern und ihr Handeln in Bezug auf das Marienhospital erläutern:
- Nach dem Tod hat die Staatsanwaltschaft Duisburg die Essener Polizei mit den Ermittlungen beauftragt, um die genauen Todesumstände des Säuglings zu ermitteln. Eine Mordkomission, unter der Leitung der Kriminalhauptkommissarin Tanja Hagelüken, wurde eingerichtet.
- Wie in solchen Fällen üblich, forderte die Polizei am 4. Mai die Krankenakte des verstorbenen Babys als Beweismittel aus dem katholischen Krankenhaus in Mülheim an.
- Obwohl durch die Eltern eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt worden wäre, sollen die Verantwortlichen des Krankenhauses die Herausgabe der Akte verweigert haben. (entgegen § 95 StPO).
- Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Duisburg bei dem zuständigen Ermittlungsrichter die Krankenhaus-Durchsuchung beauftragt, um die Akte zu finden und zu beschlagnahmen.
- Nachdem die Durchsuchung in einem richterlichen Beschluss stattgegeben wurde, sollen die beteiligten Personen des Krankenhauses trotz der mehrfachen Hinweise auf die rechtliche Gültigkeit der mündlichen und richterlichen Anordnung, die Akte trotzdem nicht herausgegeben haben.
- „Es war unvermeidlich mit einem größeren Aufgebot an Polizeikräften anzurücken“, heißt es weiter in der Erklärung. Daraufhin rückte am Nachmittag des 4. Mai ein größeres Polizei-Aufgebot im Krankenhaus an und beschlagnahmte die Akte.
- Trotz des Großaufgebots, sollten „zu keiner Zeit Patienten oder Mitarbeiter des Krankenhauses an dem Betreten des Krankenhauses gehindert“ worden sein, stellt die Staatsanwaltschaft Duisburg klar. (jgi)
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