Duisburg.
Lebensmittelkontrolleure der Stadt Duisburg haben in den vergangenen Wochen Pizzerien, Imbisse und Bäckereien untersucht.
Dabei haben sie es vor allem auf ein Lebensmittel abgesehen: Schinken.
Duisburg: Lebensmittelkontrolleure testen Schinken in Imbissen und Pizzerien
Das Fazit der Lebensmittelüberwachung der Stadt Duisburg zeige, dass der Verbraucher bei der Qualität des Schinkens oft getäuscht werde.
Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Duisburg überprüfte in der vergangenen Woche bei Schwerpunktkontrollen speziell im Bereich „Schinken“ insgesamt 31 Duisburger Betriebe. Zu den überprüften Betrieben zählten 23 Pizzerien, 7 Imbisseinrichtungen sowie eine SB-Bäckereifiliale.
So testeten die Kontrolleure etwa, was Verbraucher bei Kochschinken erwarten dürfen. In 41,9 Prozent der Fälle hätten Kunden laut Bezeichnung in der Speisekarte mit „echtem“ Kochschinken rechnen können. Doch tatsächlich bekamen sie es nur in 19,3 Prozent der Fälle. Resultat waren Verwarnungen der Lebensmittelkontrolleure.
Viele Mitarbeiter bei der Überprüfung hatten keine fachliche Ausbildung in Sachen Lebensmittel, gaben sie als Begründung an.
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Die Kontrolleure raten daher: „Mehr denn je empfiehlt sich hier für den Verbraucher, selber zu kontrollieren, was sie kaufen.“
Die Lebensmittelaufsicht erklärt die Unterschiede zwischen Schinken:
„Echter“ Kochschinken:
- Ist ein gewachsenes Stück Fleisch vom Hinterbein des Schweines und wird deshalb auch als „Hinterschinken“ bezeichnet. Nach dem Auslösen des Oberschenkelknochens wird das Fleisch gepökelt, gegart und eventuell geräuchert. Kochschinken weist oft an einer Seite einen Speckrand auf, manchmal mit Schwarte. Kochschinken kann auch „geformt“ sein, das heißt er wurde in einer Form erhitzt. Vorderschinken ist ein gewachsenes Stück Fleisch aus der Schulter des Schweines ohne eine wesentliche Zerkleinerung. Zur Unterscheidung von Hinterschinken ist es als „Vorderschinken“ zu bezeichnen.
Formfleisch – Schinken aus Fleischteilen zusammengefügt
- Hierbei werden kleinere Fleischstücke zu einem großen Stück zusammensetzt. Die Zusammensetzung des Formfleischerzeugnisses entspricht (mit Ausnahme eines bei der Herstellung erforderlichen Salzgehalts) der Zusammensetzung des gewachsenen Schinkens. Ein Zusatz von Wasser, fein zerkleinertem Fleisch und Bindemitteln ist hier nicht zulässig. Zur Unterscheidung von gewachsenen Produkten sind die Formfleischerzeugnisse als „Formfleischschinken“ bzw. „Formfleischvorderschinken“ zu bezeichnen.
Schinken / Formfleischschinken mit Würzlake
- Diese Produkte haben im Vergleich zu Schinken / Formfleischschinken einen erniedrigten Fleischgehalt (jedoch mindestens 85 Prozent) und einen erhöhten Trinkwassergehalt, der als Würzlake getarnt ist. Der erhöhte Wassergehalt ist in der Bezeichnung mit anzugeben: „Vorderschinken mit Trinkwasser“ oder „Formfleischvorderschinken mit Würzlake“.
Kochpökelerzeugnis anderer Art („Pizzabeläge“)
- Diese Produkte unterscheiden sich bereits im Aussehen deutlich von einem Schinken oder Formfleischschinken. Es handelt sich um zumeist schnittfeste, stärkehaltige Gele, in die kleine Fleischstücke eingebettet sind. Der Fleischanteil liegt zumeist bei 50 bis 70 Prozent Der fehlende Fleischanteil wird durch Soja- oder Milcheiweiß ersetzt. Weitere Zutaten sind Wasser, Bindemittel (beispielweise Stärke), Verdickungsmittel, unter anderem der Geschmack zeigt nicht das typische Fleischaroma. Durch die Zusatzstoffe wirkt es gut aromatisiert. Diese Produkte haben mit „Schinken“ nichts mehr gemeinsam und dürfen auch nicht so heißen. (ms)