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„Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“: So viele Kampfhunde sind in Duisburg registriert

„Gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“: So viele Kampfhunde sind in Duisburg registriert

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Hund Chico biss seine Besitzer, eine Frau und ihren Sohn tot. Er ist ein Staffordshire-Mix und gehört damit zu den als gefährlich geltenden Listenhunden. Foto: dpa
  • Bei als gefährlich geltenden Hunden gibt es große Unterschiede
  • Behörden unterscheiden bei sogenannten Kampfhunden zwischen gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen
  • So viele als gefährlich eingestufte Hunde gibt es in Duisburg und diese Regeln müssen Halter befolgen

Duisburg. 

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu tödlichen Hundeattacken, auch in Duisburg. Auch aus diesem Grund ist die Haltung der umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichneten Tiere rechtlich streng reglementiert.

Bestimmte Hunderassen gelten als besonders aggressiv und müssen einen Maulkorb tragen, gemeldet und registriert sein.

Doch jeder Hund, der sich auffällig verhält, kann als gefährlicher Hund registrierungspflichtig werden.

In Duisburg sind 326 gefährliche Hunde gemeldet

In Duisburg sind momentan 326 gefährliche Hunde und 421 Hunde bestimmter Rassen gemeldet.

Zwischen beiden Bezeichnungen gibt es einen eklatanten Unterschied, der vor allem zeigt, dass nicht nur die Hunderasse alleine ausschlaggebend ist, um als gefährliches Tier zu gelten.

Gelistete Hunderassen im Landeshundegesetz

Hunderassen, die umgangssprachlich als Kampfhunde betitelt werden, sind Hunde bestimmter Rassen. Zu den gelisteten Rassen nach dem Landeshundegesetz gehören zum Beispiel: Rottweiler, American Bulldoggen und American Staffordshire Terrier.

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Halter von Hunden bestimmter Rassen müssen einiges beachten

In den meisten deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung von Listenhunden strengen Auflagen, so auch in NRW. Der Halter muss volljährig sein. Er braucht unbedingt ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis vom Veterinäramt.

Hier wird geprüft, ob man geeignet ist, einen solchen Hund zu erziehen und zu halten.

Dazu kommen höhere Steuern und eine spezielle Haftpflichtversicherung, für die es einen Versicherer zu finden gilt.

Darin sind beispielsweise auch Leinenzwang, Maulkorbverordnung und andere Auflagen geregelt. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln durch die Behörden können sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen.

Jeder Hund kann als gefährlich eingestuft werden

Gefährliche Hunde sind Tiere, die erst durch ihr auffälliges Verhalten registriert werden. Ein gefährlicher Hund ist ein Hund, der bereits Menschen oder Tiere attackiert hat.

Zu diesen Tieren können Hunde verschiedenster Rassen gehören. Das können Hunde sein, die speziell zu einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet wurden, das können aber auch Hunde sein, die gezeigt haben, dass sie Menschen ohne ersichtlichen Grund angegriffen haben.

Selbst unkontrollierte Angriffe des Hundes auf Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere sorgen dafür, dass Behörden das Tier und den Halter überprüfen.

Die Behörden und der amtliche Tierarzt begutachten und bewerten das Tier nach solchen Vorfällen entsprechend und benennen Auflagen, die es dann zu erfüllen gilt.