Veröffentlicht inDuisburg

Nach Bordell-Schließungen in Duisburg: Das sind die Regeln für Bordelle in Wohnhäusern

Nach Bordell-Schließungen in Duisburg: Das sind die Regeln für Bordelle in Wohnhäusern

Bordell Duisburg Laufhaus.jpg
In den Duisburger Laufhäusern wird das neue Gesetz mit gemischten Gefühlen gesehen: Welche Auflagen müssen erfüllt werden? Foto: Stephan Eickershoff / Funke Foto Services
  • Ordnungsamt bemängelt „erhebliche Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ in Duisburg
  • Behörden mussten in den letzten Wochen mehrere Bordelle schließen
  • Das sind die Regeln, die Prostituierte in Wohnhäusern einhalten müssen

Duisburg. 

Das Duisburger Ordnungsamt hat in der näheren Vergangenheit mehrfach Bordelle in der Stadt geschlossen. Zuletzt hatten die Beamten am Dienstag einen Bordellbetrieb an der Julius-Weber-Straße in Hochfeld/ Stadtmitte schließen müssen.

Hier hatte das Ordnungsamt „erhebliche Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ festgestellt. So auch Anfang März bei einem Bordell in Duisburg Meiderich.

Es stellt sich die Frage: Handelt das Duisburger Ordnungsamt besonders konsequent? Welche Regeln und Auflagen gibt es für Bordelle in Duisburger Wohnhäusern?

Prostituierte müssen Erlaubnis einholen

„Die Stadt und das Ordnungsamt halten sich dabei strikt an das Prostituiertenschutzgesetz“, sagt Jörn Esser, Pressesprecher der Stadt Duisburg im Gespräch mit DER WESTEN. Die Stadt würde keine eigenständigen Vorkehrungen treffen. „Die Schließungen sind Einzelfälle, da lässt sich keine Tendenz feststellen“, so der Sprecher.

Bei Prostituierten, die in einer Wohnung mit einer oder mehreren Kolleginnen oder Kollegen zusammenarbeiten – egal wie oft–, gilt diese Wohnung dem angesprochenen Gesetz nach als Prostitutionsgewerbe.

Betreiber müssen Duisburger Ordnungsamt Konzept vorlegen

„Dem Bürger- und Ordnungsamt muss ein Arbeitskonzept eingereicht werden“, so der Sprecher weiter. Das müsste dann genehmigt werden. Dann könne die Erlaubnis erteilt werden. Eine Person in der Wohnung muss die Pflichten des „Gewerbetreibenden“ übernehmen.

————————————-

• Mehr Themen aus Duisburg:

Schon wieder Bordell in Duisburg dicht – Besucher waren noch nicht volljährig

Weniger Menschen wollen kleinen Waffenschein in Duisburg: Gefühl der Sicherheit zurückgekehrt?

• Top-News des Tages:

„Ich schneide euch die Kehle durch!“ Dortmunder Krankenschwester packt aus – So krass geht es in unseren Krankenhäusern zu

„Bares für Rares“: Paar will Ring für 60 Euro verkaufen – doch dann geht ein Experte dazwischen

————————————-

Behörde prüft „Zuverlässigkeit“ einer Prostituierten

Die Behörde überprüft außerdem, ob die Person die nötige „Zuverlässigkeit“ besitzt, um das Prostitutionsgewerbe zu führen, so der Pressesprecher. Die Betriebe müssen dazu die gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

  • angemessene sanitäre Einrichtungen für Prostituierte und Kunden
  • Zimmer müssen Notrufmöglichkeit haben
  • Arbeitszimmer dürfen nicht zugleich Schlaf- und Wohnraum sein

Die Behörden können aber auch Ausnahmen von einigen Anforderungen zulassen.

„Bei der Wohnungsprostitution gibt es unangekündigte Kontrollen durch Beamte“, diese würden sich dort persönlich ein Bild von der Lage machen, „ähnlich wie bei Gaststätten“, so der Sprecher.

Prostituierte brauchen gültige Anmeldebescheinigung

Die Betreiber des Bordells in Wohnungen dürfen nur Prostituierte mit gültiger Anmeldebescheinigung bei sich arbeiten lassen. Prostituierte müssen außerdem jederzeit die Möglichkeit haben, Beratungsangebote wahrzunehmen. Dies muss auch während der Arbeitszeit möglich sein.

Verstößt ein Bordell-Betreiber gegen die notwendigen Voraussetzungen, kann das Ordnungsamt durchgreifen und das Gewerbe schließen.