- Am Dienstag kollidierten in Duisburg zwei U-Bahnen
- Anschließend kursierten Fake-News über den Vorfall
- Die DVG schafft mit einer Pressemitteilung nun ein Gerücht aus der Welt
Duisburg.
Diese Meldung hatte am Dienstagnachmittag für mächtig Wirbel gesorgt: In Duisburg-Meiderich waren zwei U-Bahnen in Nähe der Haltestelle „Auf dem Damm“ zusammengestoßen – 36 Personen verletzten sich.
Direkt nach dem Unfall kursierten zahlreiche Fake-News in den sozialen Netzwerken. Unter anderem, dass einer der Bahnfahrer tödlich verunglückt sei und dass die Bahnen frontal kollidiert seien. Beide Behauptungen konnten von der Duisburger Vergesellschaft (DVG) dementiert werden.
Eine Frage stand allerdings weiterhin im Raum: Hat die Zugsicherung versagt?
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DVG: „Zugsicherungstechnik hat ordnungsgemäß funktioniert“
Diesen Vorwurf wischte die DVG am Donnerstag in einer Pressemitteilung vom Tisch.
„Die Zugsicherungstechnik hat ordnungsgemäß funktioniert“, versichert sie dort. In der Mitteilung wird die Zugsicherungstechnik folgendermaßen beschrieben: „Überfährt eine Bahn ein Signal, wird das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen automatisch durch die Zugsicherung zwangsgebremst.“
In der Regel fährt der Zugfahrer die Bahn nicht selbst. Die Sicherungstechnik sorgt dafür, dass zwischen den Fahrzeugen ein Abstand von 120 Metern eingehalten wird. Ist dieser Abstand nicht gegeben, bremst die Bahn automatisch ab.
Wie konnte es dann zu dem Zusammenstoß kommen?
Der Reihe nach: Eine Bahn stand an der Haltestelle „Auf dem Damm“. Eine zweite Bahn fuhr auf Grund einer Betriebsfahrt ohne Fahrgäste und stoppte hinter der dem ersten Zug. Eine dritte Bahn nährte sich mit Fahrgästen der zweiten Bahn, bremste jedoch nicht – und fuhr somit auf die mittlere Bahn auf. Die Folge: Dutzende Verletzte.
Der Grund dafür soll laut DVG sein, dass bei der mittleren Bahn der Datentransfer mit der Zugsicherungstechnik unterbrochen war. Schuld daran soll eine Störung des Kommunikationsmoduls gewesen sein. Durch diese Störung, so die DVG, springt das nachfolgende Fahrzeug automatisch in die manuelle Steuerung.
Bahnfahrer hätte „aktiv übernehmen“ müssen
In der Fachsprache nennt man diesen Prozess „Störungssichtfahrt“. „Diese Betriebsart, bei der das Fahrzeug manuell vom Fahrer gesteuert werden muss, wird dem Fahrer angezeigt und muss von ihm aktiv übernommen werden“, so die DVG.
Eigentlich hätte der Fahrer spätestens jetzt mit reduzierter Geschwindigkeit (40 statt 60 Kilometer pro Stunde) und auf Sicht fahren sollen, berichtet „RP-Online“.
Warum, oder ob der Fahrer überhaupt gebremst hat, ist noch Teil der Ermittlungen der Polizei und der Sachverständigen.