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19-Jähriger missbraucht und tötet eigenes Baby vier Wochen nach der Geburt – nun wurde er verurteilt

19-Jähriger missbraucht und tötet eigenes Baby vier Wochen nach der Geburt – nun wurde er verurteilt

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Vier Wochen nach seiner Geburt wurde das kleine Mädchen missbraucht und getötet. (Symbolbild) Foto: dpa

Kiel. 

Er soll seine eigene Tochter vier Wochen nach der Geburt brutal misshandelt und ihrem Leben dann auf grausame Art ein Ende bereitet haben.

Von seiner Schuld war das Kieler Landgericht überzeugt. Am Montag erhielt der 19-Jährige sein Urteil: achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags und besonders schweren Missbrauchs bei dauerhafter Unterbringung in der Psychiatrie.

19-Jähriger tötet sein eigenes Baby – Richter sieht Gefahr für die Allgemeinheit

Aufgrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung sei der Mann für die Allgemeinheit gefährlich und habe eine schlechte Prognose, sagt der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Montag in der Urteilsbegründung.

Der 19-Jährige wird demnach viele Jahre in der Psychiatrie bleiben müssen. Zur Tatzeit stand er nach Feststellungen des Gerichts unter Alkohol und dem Einfluss bewusstseinsverändernder Pilze.

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Mutter kann die grausame Tat nicht verhindern

Als der Kammervorsitzende die Tortur des Mädchens schildert, hört der junge Vater mit tief gesenktem Kopf zu, das Gesicht unter einem Kapuzenshirt verborgen. Im April 2018 missbrauchte er demnach seine kleine Tochter zunächst sexuell und schlug sie dann gegen die Wand oder ein Regal.

Die Kindsmutter und die Mutter des Angeklagten, die im selben Haus wohnen, konnten nicht mehr rechtzeitig eingreifen. Sie standen nach der Tat genauso wie die Einsatzkräfte unter Schock.

Gutachter tappen auf der Suche nach dem Motiv im Dunkeln

Das Tatmotiv habe das Gericht nicht klären können, sagt der Vorsitzende Richter. Auch der Gutachter habe dazu keine Hinweise geben können. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lange Jugendstrafen von elf beziehungsweise zwölfeinhalb Jahren forderten, geht das Gericht von Totschlag aus.

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Unter anderem, weil die Motivlage nicht geklärt war und niedrige Beweggründe, die Voraussetzung für einen Verurteilung wegen Mordes wären, nicht beweisbar waren.

Verteidigung plädiert auf Schuldunfähigkeit

Wie Anklage, Nebenklage und Verteidigung geht das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus.

Die Kammer folgt aber nicht dem weitergehenden Antrag des Verteidigers, der eine völlige Schuldunfähigkeit nicht ausschloss und deswegen nur die Unterbringung in der Psychiatrie beantragte.

Gutachter und Betreuer bescheinigen soziale und psychische Störungen

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem jungen Mann neben einer phobischen Angststörung unter anderem auch eine beginnende Borderline-Störung, psychische Alkoholabhängigkeit und Hinweise auf eine beginnende schizophrene Störung bescheinigt.

Schon in der Jugend litt der Angeklagte an Anpassungsstörungen, ihm fehlten Ehrgeiz und Eigenverantwortlichkeit. Eine Jugendbetreuerin sah ihn in seinen sozialen Fähigkeiten auf dem Stand eines Zehnjährigen. Bis auf die Anklageverlesung und die Urteilsverkündung fand das Verfahren nicht öffentlich statt. Die Staatsanwaltschaft will Revision prüfen, wie sie bereits erklärte. (dpa/ak)