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Junger Flüchtling gibt entscheidenden Hinweis im Fall Susanna F. – dann kommt raus, was er Grausames getan hat

Junger Flüchtling gibt entscheidenden Hinweis im Fall Susanna F. – dann kommt raus, was er Grausames getan hat

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Mansoor Q. (14) soll gemeinsam mit Ali B. (22) eine 11-jährige mehrfach vergewaltigt haben. Foto: dpa

Wiesbaden. 

Dank ihm konnte die Polizei den Mord an Susanna F. (14) im vergangenen Sommer aufklären und Ali B. (22) auf die Schliche kommen: Mansoor Q. (14) gab im vergangenen Juni den entscheidenden Hinweis, sodass der Fall der vermissten 14-Jährigen aufgeklärt werden konnte. Dafür wurde er als entscheidender Hinweisgeber gefeiert.

Doch wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, gibt es da noch eine andere, dunkle Seite des jungen Flüchtlings aus Afghanistan. Der Afghane war zum Prozess in weinrotem Hemd und grauer Hose erschienen. Zum Schutz vor den Fotografen und Kamerateams hielt er sich einen zusammengehefteten Stapel Papier vor das Gesicht.

Ali B. erneut angeklagt: Hinweisgeber und Susanna-Killer wegen Vergewaltigungen vor Gericht

Mit Ali B., der eine Reihe vor ihm auf der Anklagebank saß, gab es keinen Blickkontakt. Der 22-Jährige hatte den Kopf auf seine Arme gelegt, um sein Gesicht zu verdecken.

Am Dienstag begann unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Prozess gegen Mansoor Q. und Ali B., der bereits wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna in einem separaten Prozess angeklagt ist.

Gemeinsam werden ihnen mehrere Vergewaltigungen eines 11-jährigen Mädchens zur Last gelegt.

Ende April des vergangenen Jahres soll Ali B., der 2015 mit seiner Familie aus dem Nordirak nach Deutschland kam, das Mädchen in sein Zimmer in der Asylunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gelockt, dort eingeschlossen und begonnen haben, sie zu berühren – gegen ihren Willen. Als das Mädchen versuchte zu gehen, habe er sie auf das Bett geworfen und „unter Androhung von Schlägen den Geschlechtsverkehr gegen deren Willen erzwungen haben“, heißt es in der Anklageschrift.

Martyrium für Mädchen (11)

Ende Mai dann sollen Ali B. und sein Freund Mansoor Q. das Mädchen auf einem Supermarkt-Parkplatz gegen ihren Willen im Intimbereich berührt haben. Als das Mädchen anfing zu schreien, entriss Mansoor Q. ihr eine als Jacke getragene Bluse. Wenig später gab Ali B. ihr die Bluse zurück. Um eine mögliche Strafverfolgung der ersten Vergewaltigung zu verhindern, habe er das Mädchen bedrängt, zu sagen, dass sein jüngerer strafunmündiger Bruder die Tat begangen habe.

Das wirkliche Alter des jüngeren Bruders werde in dem Verfahren noch eine Rolle spielen, sagte die Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic. Von der Einschätzung hänge ab, ob er überhaupt strafmündig war, erklärte die Anwältin.

Anschließend ließ er das Mädchen jedoch nicht gehen, sondern soll sie erneut sexuell bedrängt haben. Als sie dann versuchte zu flüchten und stolperte, soll er sie erneut vergewaltigt haben. Als Ali B. fertig gewesen sei, fiel laut Anklage auch Mansoor Q. über das Mädchen her.

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In den Wald gelockt und vergewaltigt

Schon zuvor hatte Mansoor Q. laut Anklage das Mädchen im April oder Mai 2018 gemeinsam mit dem noch strafunmündigen Bruder von Alis B. in einem Waldstück in Wiesbaden-Medenbach in zwei Fällen vergewaltigt. Unter dem Vorwand den sexuellen Übergriffs seines Bruders klären zu wollen, lockte Ali B.s Bruder das Mädchen in den Wald. Als Gegenleistung verlangte er Geschlechtsverkehr.

Nachdem das Mädchen das ablehnte, soll er sie gewürgt und ihr gedroht haben, sie umzubringen. Dann sei Mansoor Q. gekommen und habe ihr Handy und Ohrringe abgenommen. Als das Mädchen anfing zu schreien, soll er ihr den Mund zugehalten haben. Dann soll Ali B.s Bruder das Mädchen entkleidet und vergewaltigt haben. Mansoor Q. hielt sie zunächst fest, anschließend vergewaltigte er die 11-Jährige laut der Anklage der Staatsanwaltschaft auch selbst.

Damit die Taten nicht rauskamen, drohte Mansoor Q. dem Mädchen und ihrer Schwester später, als Susanna schon tot war, dass diese „genauso tot seien wie dieses Mädchen“.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Gegen Mansoor Q. wurde am Dienstag Anklage wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen sowie Bedrohung erhoben. Ali B. wird in zwei Fällen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Last gelegt. Im Prozess wurde nach einer Stunde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Annette Honnef begründete den Ausschluss mit dem jugendlichen Alter des Angeklagten und des Mädchens. Es gelte in beiden Fällen eine besondere Schutzpflicht.

Nach der Verhandlung sagte der Verteidiger von Mansoor Q., Michael Harschneck, Ali B. habe sich zur Person geäußert, der Mitangeklagte habe keine Aussage gemacht. Dabei werde es auch bleiben. Der Prozess läuft parallel zu jenem im Mordfall Susanna. (mit dpa)