Seit November 2002 „gehören“ Handy-Nummern nicht mehr dem jeweiligen Mobilfunkanbieter, sondern dem Kunden. Der Staat hat ihnen ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt. Die Anbieter haben reagiert und ein einheitliches Verfahren zur Mitnahme der Rufnummer, die sogenannte Portierung, erarbeitet.
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Seit 2012 haben Verbraucher noch mehr Rechte. Anbieter sind heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden die Mitnahme einer Rufnummer zu einem neuen Anbieter auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Vertrag noch länger läuft. Wir erklären, was Sie beachten sollten.
Ich will meinen Vertrag kündigen, zu einem neuen Anbieter wechseln und meine Nummer behalten, was muss ich tun?
Sie müssen fristgerecht kündigen und ihren alten Anbieter am besten bereits im Kündigungsschreiben um die Freigabe ihrer Nummer bitten. Der Anbieter sollte die Kündigung schriftlich bestätigen. Beim Abschluss eines neuen Vertrages sollten Verbraucher nach Angaben des Verbraucherportals Teltarif eine Rufnummernmitnahme beantragen. Der neue Anbieter bestellt dann die Mitnahme der Rufnummer.
Wer einen neuen Vertrag online bestellt, sollte im Bestellprozess auf eine entsprechende Option achten. Gibt es diese nicht, muss der neue Anbieter am besten schriftlich per Mail, Post, Fax oder Online-Tool auf der Web-Seite informiert werden. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Ihr neuer Anbieter teilt den Termin für die Portierung meist per SMS mit.
Ich will meine Nummer trotz laufenden Vertrags zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Hier ist eine Nachricht an den alten Anbieter Pflicht. „In der Regel passiert das schriftlich“, sagt eine Sprecherin des Verbraucherportals Teltarif. In wenigen Fällen reiche auch ein Anruf bei der Kundenhotline. Der alte Anbieter gebe die Nummer dann für 30 Tage zur Portierung frei. Bis die Nummer freigegeben sei, könne etwas Zeit vergehen.
Jetzt können Kunden beim neuen Anbieter die Portierung bestellen. Dieser regelt die weiteren Schritte, Sie bekommen einen Termin mitgeteilt. Die alte Nummer funktioniert dann nur noch mit neuer SIM-Karte. Für den alten, parallel laufenden Vertrag haben Sie ein Anrecht auf eine Übergangsnummer, diese muss mitunter angefragt werden. Die Verpflichtungen aus dem alten Vertrag laufen weiter.
Kann ich auch eine Prepaid-Kartennummer mitnehmen?
Die Portierung einer Prepaid-Nummer auf einen Laufzeitvertrag ist laut Teltarif in der Regel kein Problem. Von Prepaid zu Prepaid gebe es aber Einschränkungen. Wichtig: Soll eine Prepaid-Nummer übertragen werden, brauchen Sie eine sogenannte
Verzichtserklärung vom alten Anbieter. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Restguthaben verfallen. Entsprechende Vordrucke gibt es meist auf den Internetseiten der Anbieter. Ebenfalls wichtig: Eine Portierung von Prepaid auf Vertrag ist in der Regel nur dann kostenlos, wenn Sie beim gleichen Anbieter bleiben. Ansonsten kostet es wie bei anderen Portierungen auch 25 bis 30 Euro (gesetzliche Höchstgrenze 30,72 Euro). Das Geld wird in der Regel vom Guthabenkonto abgezogen, dieses muss also entsprechend aufgeladen sein. Noch teurer wird es, wenn Sie eine für Prepaid gesperrte SIM-Karte haben und diese entsperren wollen, um das Handy weiter nutzen zu können. Laut Teltarif kostet das meist etwa 100 Euro. Auch dieser Betrag müsse als Guthaben vorhanden sein, nur wenige Anbieter akzeptierten alternative Zahlungsmethoden.
Welche Fristen und Bedingungen muss ich beim Mitnehmen meiner Nummer beachten?
„Wichtig ist, dass Kunden die Portierung nicht auf den letzten Drücker erledigen, sie müssen Bearbeitungszeiten einrechnen“, sagt eine Teltarif-Sprecherin. Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, tickt die Uhr. Wenn die Portierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit abgewickelt wird, verfällt der Anspruch des Kunden auf die Nummer.
Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gilt das auch, wenn die Verzögerungen durch einen der beiden Anbieter verursacht worden ist. Wichtig auch: Die Kunden-Daten von altem und neuem Anbieter müssen übereinstimmen, sonst geht die Portierung schief. Bei Zweifeln sei ein Datenabgleich beim alten Anbieter sinnvoll. Laut Teltarif kann eine Portierung auch daran scheitern, dass die Mitnahme der Nummer vom neuen Anbieter vor der Freigabe durch den alten beantragt wurde.