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Diese Strafe droht Hochzeitsgästen nach Blockade der A2

Diese Strafe droht Hochzeitsgästen nach Blockade der A2

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  • Mit mehreren Fahrzeugen blockierte eine Hochzeitsgesellschaft die A2
  • Die Beteiligten wurden angezeigt
  • Ihnen drohen empfindliche Strafen

Hannover. 

Sie besetzten alle drei Fahrstreifen, verließen ihre Autos, tanzten auf der Fahrbahn und verursachten so beinahe Auffahrunfälle – nun laufen die Ermittlungen gegen die wild gewordene Hochzeitsgesellschaft, die am Sonntag die Autobahn 2 zwischen Hannover West und Langenhagen blockiert hat.

„Wir ermitteln gegen 13 Fahrzeugführer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung“, sagte ein Sprecher der Polizei unserer Redaktion am Dienstag. Die Beteiligten würden nun zunächst angehört und der Fall nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Bis zu fünf Jahre Haft für Blockade möglich

Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr drohen den Blockierern laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Für Nötigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe vor.

Die Hochzeitsgesellschaft hatte durch ihre Blockade am Sonntag einen Stau verursacht, der einige unbeteiligte Autofahrer nach Polizeiangaben zu Vollbremsungen und Ausweichmanövern gezwungen habe. Zu Unfällen sei es aber nicht gekommen. Bei der Kontrolle durch Polizisten seien die Tatverdächtigen zudem durch aggressives Verhalten aufgefallen. (cho)