- Das Landgericht Zwickau hat die Strafe eines Intensivtäters im Berufungsprozess gemildert
- Grund seien ein Geständnis und „Haftempfindlichkeit“
- Das ist die Begründung des Richters
Zwickau.
Ein Intensivtäter aus Algerien wurde am Dienstag am Landgericht Zwickau in einer Berufungsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. In einem ersten Prozess hatte das Urteil eine Strafe von dreieinhalb Jahren vorgesehen.
Laut „Radio Zwickau“ wirkte sich ein Geständnis des Angeklagten Adel S. strafmildernd aus, das er im ersten Verfahren gegenüber Amtsrichter Stephan Zantke nicht abgelegt hatte. Außerdem teilte Richter Rupert Geußer mit, dass der Algerier „als Ausländer unter erhöhter Haftempfindlichkeit leidet.“
Diese begründete der Richter mit der Sprachbarriere des Algeriers, der kaum ein Wort Deutsch spreche und die Fragen im Gerichtsverfahren nur mit einem Dolmetscher beantworten konnte, wie die „Bild“ berichtet.
——————
Das könnte dich auch interessieren:
• Mord an Kim Wall: Peter Madsen muss lebenslang ins Gefängnis
• Hundequäler-Prozess in Duisburg: Hat die Hauptzeugin die Vorwürfe aus Neid erfunden?
• Neues Urteil: Deshalb dürfen die Lidl-Erpresser früher aus dem Gefängnis
—————
Seit 2017 unerlaubt in Deutschland
Adel S. habe 2015 einen Asylantrag in Deutschland gestellt, der abgelehnt wurde. Seit 2017 hielt er sich damit unerlaubt im Bundesgebiet auf. Im sächsischen Plauen hatte der 28-Jährige Menschen ausgeraubt und war in Wohnungen eingebrochen. Ein Opfer trug nach einem Messerangriff Narben im Gesicht davon. (alka)