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Erhängter Dackel in Berlin: Nun setzt ein Unternehmer eine saftige Belohnung auf Hinweise zum Täter aus

Erhängter Dackel in Berlin: Nun setzt ein Unternehmer eine saftige Belohnung auf Hinweise zum Täter aus

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Tierquälerei - Wie schützt das Gesetz unsere Tiere?

Erhängter Dackel in Berlin: Nun setzt ein Unternehmer eine saftige Belohnung auf Hinweise zum Täter aus

Tierquälerei - Wie schützt das Gesetz unsere Tiere?

Jeden Sommer wiederholen sich die Bilder: Hunde ersticken in überhitzten Autos oder vegetieren auf Rastplätzen einsam vor sich hin. Doch wer Tieren absichtlich Leid zufügt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern macht sich strafbar. Die Anwaltauskunft

  • Am vergangenen Wochenende wurde ein Hund gestohlen und getötet
  • Der Täter wurde noch nicht gefasst
  • Nun hat ein Freund des Frauchens eine Belohnung ausgesetzt

Berlin. 

Am vergangenen Wochenende wurde in Berlin ein Dackel geklaut und mit seiner eigenen Leine an einem Baum erhängt – wir haben berichtet. Das Frauchen habe ihren geliebten Hund namens „Muffin“ zuvor vor einer Edeka-Filiale im Stadtteil Britz angebunden, um schnell einkaufen zu gehen. Als sie zurückgekommen sei, habe vom Dackel jede Spur gefehlt. Am darauffolgenden Morgen hätten Passanten den toten „Muffin“ gefunden.

Jetzt hat sich ein Bekannter des Frauchens eingemischt. Der Unternehmer aus Blankenfelde wolle nach eigenen Angaben eine Belohnung an Hinweisgeber zahlen. Das teilte er auf seiner Facebook-Seite mit.

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Im Post schreibt er, dass er ein Freund des Frauchens sei. Eine Person, die Hinweise zum Täter geben könne, wolle er mit 500 Euro belohnen. Er freue sich außerdem, wenn Anwohner ihre Aufzeichnungen von Überwachungskameras und Dashcams aus der Umgebung zur Verfügung stellen würden. Sein Beitrag wurde am Dienstag fast 20.000 Mal geteilt.

Noch mehr Geld zusammengekommen

Knapp 4.000 Kommentare gibt es inzwischen unter dem Post. Die meisten Menschen sind noch immer fassungslos über die Brutalität gegen den kleinen Hund. „Wer tut sowas Krankes? Sowas sollte härter bestraft werden“, findet eine Frau.

Einige Facebook-Nutzer rufen unter dem Post sogar offen zur Selbstjustiz auf. Dies ist gemäß §111 Strafgesetzbuch strafbar.

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Gegenüber „Bild“ sagte der Unternehmer, dass durch Spenden weiterer Personen bereits 2.000 Euro als Belohnung zusammengekommen wären. Er hoffe nun, dass die Aussicht auf das Geld einen Mitwisser dazu verleite, den Tierquäler zu verraten. (raer)