Ein 34-Jähriger ist am Freitag vom Landgericht Trier wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann aus der Eifel hatte seine Freundin beim Fesselsex getötet. Die Strategie seiner Verteidigung, die lediglich auf Totschlag plädierte, ging nicht auf.
Trier.
Zu lebenslanger Haft wegen Mordes hat das Landgericht Trier einen 34-jährigen Mann aus der Eifel verurteilt, der seine Freundin beim Fesselsex tötete. Die Strafkammer folgte am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.
Dass er die 27-Jährige in Kinderbeuern (Kreis Bernkastel-Wittlich) getötet hat, hatte der Angeklagte vor Gericht eingeräumt. Allerdings gab er, wie zuvor schon in einer polizeilichen Vernehmung, an, in Trance gehandelt zu haben. Er habe vor der Tötung eine Kräutermischung konsumiert und deshalb unter dem Einfluss dieser Droge gestanden. Die Staatsanwaltschaft hält das jedoch für eine „Schutzbehauptung“, wie Staatsanwalt Jörn Patzak erklärte. Zwar lasse sich nicht mit letzter Gewissheit ausschließen, dass der Angeklagte seinerzeit Drogen genommen hätte. Entscheidender sei aber, dass er die Tat systematisch geplant habe.
Erhebliche Schulden und Finanzbedarf wegen Drogen
Patzak verwies auf das Verhalten des 34-Jährigen nach der Tat: Während seine leblose Freundin gefesselt im Bett lag, dichtete der Angeklagte die geschlossene Tür des Schlafzimmers mit Silicon ab. Anschließend fuhr er zu einem Geldautomaten und hob mit EC- und Kreditkarte des Opfers höhere Geldbeträge ab. Bereits am Morgen vor der Tat hatte er sich auf diesem Wege Bares beschafft. Angesichts erheblicher Schulden und seines Finanzbedarfs für die Anschaffung von Drogen, hätten ihn extreme Geldsorgen gedrückt. Patzak ist deshalb überzeugt, dass der Mann den Mord aus Habgier beging. Weil er seine Freundin erwürgte, nachdem diese sich in der Erwartung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs ans Bett hatte fesseln lassen, liege zudem das Mordmerkmal der Heimtücke vor, fügte der Staatsanwalt hinzu.
Die Vertreterin der als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers schloss sich diesem Plädoyer an. Auch aus ihrer Sicht spreche nichts für einen Trance-Zustand während des Tatgeschehens, sagte Sylke Jennewein, die den Angeklagten als einen Menschen ohne Empathie beschrieb, dessen Handeln „immer nur zum eigenen Vorteil“ ausgerichtet gewesen sei.
Nie als aggressiver Mensch in Erscheinung getreten
Pflichtverteidiger Andreas Ammer hielt dem entgegen, dass alle Zeugenaussagen darin übereingestimmt hätten, dass der Angeklagte zuvor nie als aggressiver Mensch in Erscheinung getreten sei. Im Verlauf der gesamten Verhandlung habe man zudem die Frage nach einem möglichen Tatmotiv nicht beantworten können, argumentierte Ammer und warnte Staatsanwalt und Nebenkläger davor: „Wir sollten uns hüten, ein Motiv zu konstruieren, um eine Tat zu erklären, die möglicherweise nicht zu erklären ist.“ Der Beweis für einen Mord habe nicht erbracht werden können, sagte der Verteidiger. Er plädierte für eine „angemessene Strafe“ im Sinne eines Totschlagdelikts. (dapd)