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Frau ohne Fernseher ignoriert Rundfunkbeitrag – Jetzt wird ihre Rente gepfändet

Frau ohne Fernseher ignoriert Rundfunkbeitrag – Jetzt wird ihre Rente gepfändet

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Warum zahlen wir den Rundfunkbeitrag?

Frau ohne Fernseher ignoriert Rundfunkbeitrag – Jetzt wird ihre Rente gepfändet

Warum zahlen wir den Rundfunkbeitrag?

Immer wieder steht der Rundfunkbeitrag in der Kritik. Dabei ist er als ein Pfeiler unserer Demokratie gedacht. Wir zeigen, wofür wir den Beitrag eigentlich zahlen.

  • In Wismar ist die Rente einer 77-Jährigen gepfändet worden, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat
  • Die Frau gibt an, noch nie Fernseher oder Radio besessen zu haben
  • In Deutschland kommt es immer wieder zu solchen Vollstreckungen

Berlin. 

Dass der Rundfunkbeitrag unter den Deutschen nicht zu den liebsten Kindern des Staates gehört, ist nicht neu. Immer wieder Debatten, immer wieder Kritik. Allerdings geben Fälle wie der von Ursula Gierke (77) aus Wismar den Nörglern auch immer wieder neues Futter.

Laut „Ostsee-Zeitung“ wird der Rentnerin gerade ein Teil ihrer Bezüge abgezogen, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlte. Ihr Argument: Sie habe noch nie im Leben ein Radio oder einen Fernseher besessen. Klingt auch logisch.

Der Beitragsservice, der fürs Eintreiben des Rundfunkbeitrags zuständig ist, muss in diesen Fällen aber hart bleiben. Ursula Gierke hat dafür kein Verständnis: „Ich habe elf Kinder groß gezogen und immer gearbeitet. Ich brauche keinen Fernseher“, wird sie in dem Bericht zitiert.

Jeder Haushalt muss Rundfunkbeitrag zahlen

In Deutschland muss seit 2013 jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) zahlen muss – unabhängig davon, ob er 23 Fernseher hat oder keinen. Weil außerdem viele, vor allem einkommensschwache Menschen nicht wissen, ob, wann und wie sie sich von dem Beitrag befreien lassen können, gibt es in der Summe eine Menge Leute, die nicht willens oder in der Lage sind den Beitrag zu zahlen.

Dass es dann zu Maßnahmen wie dieser bei Ursula Gierke kommt, steht schon so lange in der Kritik wie die Beitrags-Regelung selbst. Trotzdem wurde der Beitragsservice bei solchen Vollstreckungsfällen immer unnachgiebiger.

Nach Angaben des „Spiegel“ hat sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen allein von 2015 auf 2016 fast verdoppelt – auf rund 1,4 Millionen Fälle. Dabei kommt es teilweise zu Vollstreckungen, auch wenn es nur um Forderungen von mittleren zweistelligen Beträgen geht.

Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben

Wie genau die Vollstreckung gehandhabt wird, ob Konto oder etwa Wertgegenstände gepfändet werden, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die Details variieren auch je nach Bundesland. Fest steht aber: Das alles geht selbst vielen auf der Einnahmeseite zu weit.

Ende 2016 machten sich die Rundfunkanstalten daran, die Regelung abzumildern. Bei vergleichsweise geringen Beträgen sollte nicht sofort eine Zwangsvollstreckung angekündigt und mit einem Haftbefehl gedroht werden, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah. Inkassobüros sollten zwischengeschaltet sein, um zunächst die Forderungen zu kommunizieren und mit den Schuldnern durchzusprechen. Das Verfahren wird im Sendegebiet des SWR getestet.

Frau ging wegen Forderung von 191 Euro ins Gefängnis

Eine Frau aus Thüringen trieb ihren Boykott des Rundfunkbeitrags im vergangenen Jahr auf die Spitze. Die 46-Jährige ging ab Anfang Februar für zwei Monate in Erzwingungshaft – wegen eines offenen Betrags von 191 Euro. Am Ende zog der MDR seine Forderungen zurück. Die Frau bekam den Beinamen „GEZ-Rebellin“ – und in den sozialen Netzwerken viel Zuspruch.

So weit kommt es bei Ursula Gierke hoffentlich nicht. Trotzdem erscheint es nicht allzu verkehrt zu sein, dass der Rundfunkbeitrag derzeit auch wieder unter Politikern diskutiert wird – und dabei recht oft das Wort „Reform“ fällt. (ba)