Karlsruhe/Dessau.
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für einen Polizisten in einem höchst umstrittenen Fall aufgehoben. Der Beamte ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft für den Tod eines Asylbewerbers aus Sierra Leone verantwortlich. Oury Jalloh war 2005 in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen.
Der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH hob den Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau für einen Polizeibeamten auf, der am Todestag Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier war.
An einem Hitzeschock gestorben
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in seiner Gewahrsamszelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Das Landgericht Dessau hatte den Dienstgruppenleiter Andreas S. im vergangenen Jahr vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen und erklärt, eine Rettung des Afrikaners sei auch bei sofortigem Eingreifen nicht möglich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau und Angehörige des Opfers legten gegen den Freispruch Revision ein. Nach ihrer Auffassung hätte der Asylbewerber gerettet werden können, wenn der Dienstgruppenleiter dem ausgelösten Alarm schnellstmöglich nachgegangen wäre. Der Dienstgruppenleiter hatte erklärt, er habe die Anlage ausgeschaltet, weil er glaubte, dass es wieder falscher Alarm war.
Lücken in der Beweisführung
Die Karlsruher Richter kritisierten Lücken und der Beweisführung und äußerten Zweifel daran, ob der Ablauf des Geschehens am Tag des Brandes vom Landgericht zutreffend festgestellt wurde. Der Tod des Asylbewerbers hatte Proteste von Menschenrechtsorganisationen und Gruppen gegen Rechtsextremismus ausgelöst.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, die dem Polizisten Körperletzung mit Todesfolge vorwarf, hatte er nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert. Der stark alkoholisierte Asylbewerber soll die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben. Der BGH entscheidet über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die die Eltern und den Bruder Jallohs vertritt. (ap/ddp)