Bocholt.
Aus religiösen Gründen darf ein Schüler den Klassenbesuch des Kinofilms „Krabat“ nicht verweigern. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage von Eltern eines Siebtklässlers abgewiesen, die den Zeugen Jehovas angehören. Sie wollen ihren Sohn von bösen Geistermächten fernhalten.
Schüler dürfen den Klassenbesuch des Kinofilms „Krabat“ aus religiösen Gründen nicht verweigern. Die Berufung auf einen religiösen Gewissenskonflikt rechtfertige keine Befreiung, solange im Schulunterricht das Neutralitäts- und Toleranzgebot befolgt werde, urteilte das Verwaltungsgericht Münster am Freitag. Die Richter wiesen damit eine Klage von Eltern eines Siebtklässlers ab, die den Zeugen Jehovas angehören.
Mystische Filme werden abgelehnt
Die in Bocholt lebenden Eltern hatten ihrem Sohn aus religiösen Gründen verboten, an dem Kinobesuch der Schule teilzunehmen. Der Besuch stand im Zusammenhang mit dem zuvor im Deutschunterricht besprochenen Buch von Otfried Preußler. Die Eltern hatten argumentiert, sie hielten sich von bösen Geistermächten fern und lehnten daher mystische Filme ab. In einem Gespräch mit den Eltern lehnte der Schulleiter die Befreiung von der verbindlichen Schulveranstaltung ab. Dies hielten die Eltern für rechtswidrig und klagten.
Das Gericht entschied, das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf religiöse Kindererziehung verleihe den Eltern weder den Anspruch, dass der Schulunterricht nach ihren religiösen Wertvorstellungen ausgerichtet werde, noch das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten. Ansonsten würde die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Schule beeinträchtigt. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (ddp)