Köln.
Wegen einer Schachtel Kondome stand eine junge Frau in Köln vor Gericht. Der Vorwurf: Diebstahl.
Die 25-Jährige stritt während der Verhandlung aber alles ab. Sie gab an, einen längeren Urlaub geplant zu haben die Kondome „im Rahmen der Reisevorbereitungen“ in einem Supermarkt besorgt zu haben.
Studentin klaut Kondome und wird dennoch freigesprochen
Den Kassenbon habe sie allerdings nicht behalten. Am nächsten Tag sei sie in eine andere Filiale der Supermarktkette gegangen und habe die Kondome, die sie noch bei sich trug, vergleichen wollen.
Vor Gericht erklärte sie, sie habe herausfinden wollen „ob trotz des gleichen Aufdrucks vielleicht in Größe, Geschmacksrichtung oder Beschaffenheit ein Unterschied zwischen der Ware des gleichen Herstellers besteht.“
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Richter: Geschichte „nicht widerlegbar“
Ein Ladedetektiv beobachtete jedoch, wie die Studentin die Kondome einsteckte und den Laden verließ – ohne zu bezahlen. Daraufhin stellte er sie zur Rede, es folgte eine Anzeige wegen Diebstahls.
Vor Gericht stuften Staatsanwaltschaft und Richter die Geschichte der Kölnerin als „merkwürdig bis eigenartig“, aber „nicht widerlegbar“ ein. Und: „Es ist gerichtsbekannt, dass es verschiedene Varianten von Kondomen gibt““, erklärte der Richter laut „Express“. Er sagte aber auch: „ Es ist ja keine unübliche Situation, zu vergleichen, aber dann bitte mit Kassenbon.“
Dass die Angeklagte am Ende freigesprochen wurde, hing auch damit zusammen, dass sich der Ladendetektiv, der die junge Frau erwischt hatte, nicht mehr genau an den Vorfall erinnern konnte und widersprüchliche Dinge aussagte. (cs)