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Lehrer wird entlassen: Weil er DIESEN irren Nebenjob hat

Lehrer wird entlassen: Weil er DIESEN irren Nebenjob hat

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Sein Nebenjob hat einen Lehrer seine Anstellung gekostet. Obwohl er ihn sogar angemeldet hatte. (Symbolbild) Foto: imago images / PhotoAlto

Diesen Nebenjob hätte ein Lehrer aus Österreich wohl rückblickend lieber nicht wahrgenommen. Denn der Lehrer an der Handelsakademie war Geschäftsführer eines Betriebs, der mehr mit nackter Haut als mit nackten Tatsachen zu tun hatte. Das brachte ihm die fristlose Kündigung ein – doch der Mann wehrt sich. Über den Fall berichtete die österreichische „Kronen Zeitung“.

Lehrer geht gegen Kündigung vor

Geschäftsführer eines Bordells und gleichzeitig Lehrer an einer Handelsakademie – zumindest für Letztere war das schwer, unter einen Hut zu bringen. Sie kündigte dem Mann fristlos. Der zog daraufhin vor das Arbeitsgericht. Das lehnte die fristlose Kündigung ab.

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Seinen Job darf der Mann trotzdem nicht behalten. Aus der fristlosen Kündigung macht der Oberste Gerichtshof nämlich lediglich eine fristgerechte Kündigung. Denn der Pädagoge hatte seinen Nebenjob ordnungsgemäß angemeldet. Dabei allerdings eine Kleinigkeit verschwiegen.

Mann verschwieg wichtiges Detail

Angegeben hat er nämlich lediglich, dass er Geschäftsführer einer Gesellschaft ist. Dass die im horizontalen Gewerbe ansässig ist, verschwieg er. Der Mann behauptet nun, er sei lediglich für die „Abwicklung des Zahlungsverkehrs“ zuständig gewesen, wie die „Kronen Zeitung“ schreibt.

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Was in einer ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht dem Lehrer und Bordell-Geschäftsführer zugutegehalten wurde: Sein Arbeitgeber hätte durchaus nachfragen müssen, um was für eine Art von Gewerbe es sich denn da konkret handle. Dies ist jedoch nicht passiert.

Dennoch wird der Mann sich nun in Zukunft wohl auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer konzentrieren müssen. Denn auch wenn das Bordell nicht illegal sei, sei die Tätigkeit nicht vereinbar mit dem Lehrer-Beruf.

Schließlich hätten Lehrer „ein besonderes Ansehen und eine besondere Verpflichtung.“ Die Lehrkraft hat nun durch die fristgerechte Kündigung ein paar Monate Zeit, sich voll und ganz auf das Geschäftsführer-Dasein vorzubereiten. (dav)