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Lokführer muss sich nach Zugunglück von Hordorf vor Gericht verantworten

Lokführer muss sich nach Zugunglück von Hordorf vor Gericht verantworten

Die Liste der Namen der Opfer des Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt vom 29. Januar 2011 ist lang. Jeder einzelne Name wird am Montag vor dem Landgericht Magdeburg aus der Anklage verlesen. Zehn Menschen verloren bei dem Unglück ihr Leben, 22 weitere Passagiere wurden verletzt.

Hordorf/Magdeburg (dapd). Die Liste der Namen der Opfer des Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt vom 29. Januar 2011 ist lang. Jeder einzelne Name wird am Montag vor dem Landgericht Magdeburg aus der Anklage verlesen. Zehn Menschen verloren bei dem Unglück ihr Leben, 22 weitere Passagiere wurden verletzt. Vor Gericht muss sich ein 41-jähriger Lokführer aus Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Gefährdung des Bahnverkehrs verantworten.

Der Lokführer verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner, als er in den Saal geführt wird. Der Vorwurf ihm gegenüber lautet menschliches Versagen. Er soll mehrere Haltesignale aus Unachtsamkeit übersehen haben. Auf der eingleisigen Strecke war der mit Kalk beladene Güterzug des Angeklagten im Januar 2011 frontal mit einem Personenzug des HarzElbeExpress Hex zusammengestoßen. Unter den Getöteten waren vier Mädchen und Frauen im Alter von 12 bis 61 Jahren und sechs Männer im Alter von 33 bis 74 Jahren. Darunter war auch der Lokführer des Hex und eine Zugbegleiterin.

Angeklagter lässt Erklärung verlesen

Der Angeklagte selbst lässt am ersten Prozesstag von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen. Darin spricht der er allen Hinterbliebenen sein tief empfundenes Mitgefühl aus und bittet um Entschuldigung. Der Mann bezeichnet sich selbst als „begeisterten Eisenbahner“. Es sei ihm bis heute unerklärlich, warum er die Signale nicht wahrgenommen habe. Ob es möglicherweise an Nebelschwaden lag, wüsste er nicht. Das weitere Geschehen nach dem Unfall habe er nur noch bruch- und schemenhaft in Erinnerung.

Mehr möchte der Angeklagte auch mit Blick auf die Opfer im Prozess vorerst nicht sagen. Der erste Verhandlungstag ist damit nach nicht einmal einer halben Stunde bereits zu Ende. Die Anwältin der Familie der getöteten Zugbegleiterin begrüßte anschließend die Erklärung des Angeklagten. Sie werde die Botschaft ihren Mandanten, dem Witwer und den drei Kindern, weitergeben. Das Geschehen lasse offenbar auch den Lokführer nicht mehr los, sagt sie.

Insgesamt vertreten elf Rechtsanwälte 18 Angehörige von Opfern in der Nebenklage. Der Prozess wird am Mittwoch (10. Oktober, 9.30 Uhr) mit der Vernehmung des ersten Zeugen fortgesetzt. Zunächst soll ein Fahrdienstleiter vor Gericht befragt werden. Insgesamt sollen 29 Zeugen gehört werden. Mit einem Urteil wird nicht vor dem 18. Oktober gerechnet.

(25 KLs 162 Js 2742/11 (47/11))

dapd