- Im Dezember 2015 tötete eine Mutter ihre beide neugeborenen Zwillinge
- Die Tat geschah auf grauenvolle Art und Weise
- Ihre letzten Worte im Prozess sind mindestens verwunderlich
Luzern.
Am Mittwochabend wurde eine 23-jährige Mutter von einem Gericht im schweizerischen Luzern verurteilt: Sie tötete ihre Zwillinge kurz nach der Geburt.
Das Urteil: 34 Monate Freiheitsstrafe, von welchen sie 12 im Gefängnis absitzen muss. Das berichtet das Portal Blick.ch.
Die Kinder kamen zu früh auf die Welt
Die restliche Zeit ist laut dem Portal zur Bewährung ausgesetzt.
Im Dezember 2015 kam es zur Tat. Die Frau war im siebten Monat schwanger, als zuhause plötzlich die Wehen einsetzen.
Sie erkundigte sich im Internet
Die damals 20-Jährige legt sich in die Badewanne und erkundigte sich im Internet, wie eine Geburt abläuft.
Am Nachmittag des 10. Dezembers brachte sie das erste Kind zur Welt. Weder ihre Eltern, noch ihre Schwester, die in der gleichen Wohnung lebten, bemerkten die Geburt.
Im Keller kam es zur grauenvollen Tat
Dem Gericht erzählte sie, dass sie Angst hatte, weil der Neugeborene nicht richtig schrie. Von ihrer Mutter holte sie sich den Kellerschlüssel, unter dem Vorwand, sich um ihre Wäsche zu kümmern.
Unter ihren Anziehsachen versteckt, trug sie das Baby in den Keller, schlug es dort zweimal mit hoher Wucht gegen die Wand und warf es dann fest auf den Boden.
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Versteckt in einem Stofftier
Der Junge stirbt kurz nach seiner Geburt an einem massiven stumpfen Schädel-Hirn-Trauma.
Das tote Kind wickelte sie in ein T-Shirt und versteckte es in einem großen, mit einem Reißverschluss verschließbaren Teddybären.
Das zweite Kind starb vor der Geburt
31 Stunden später bringt sie den zweiten Jungen zur Welt – dieser starb jedoch kurz vor der Entbindung. Er wurde eingewickelt in Tücher in einem Wäschekorb in der Küche gefunden.
Im Krankenhaus stellen die Ärzte die Geburten fest
Die Frau erlitt schwere Blutungen und verlor das Bewusstsein. Ihre Eltern brachten sie ins Krankenhaus, wo man feststellte, dass sie zwei Kinder zur Welt gebracht haben muss.
In der Verhandlung sagt der Staatsanwalt, dass die Angeklagte zwei Gesichter hat: Sie zeigt sich naiv, ist aber hart und berechnend. Während des Prozesses belog sie die Behörden mehrmals und passte ihre Aussagen an.
Verteidiger fordert verminderte Strafe
Ihr Verteidiger forderte Freispruch im Punkt der vorsätzlichen Tötung und nur eine Verurteilung für die Kindstötung. Sie habe nicht aus Vorsatz gehandelt und sah sich durch ihre strenge Erziehung, welche ihr Sex vor der Ehe untersagten, enorm unter Druck gesetzt.
Wie blick.ch berichtet, sagte sie im Schlusswort lapidar: „Mir tut es mega leid.“ (db)