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Mit Metalldetektoren auf der Jagd nach verborgenen Schätzen

Mit Metalldetektoren auf der Jagd nach verborgenen Schätzen

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Foto: dpa
Mit speziellen Metalldetektoren stöbern viele Hobbyarchäologen in ihrer Freizeit im Boden nach Münzen, Werkzeugen und Schmuck aus vergangenen Zeiten. Doch der Grat zwischen legaler und illegaler Suche ist schmal. Wer nach verborgenen Schätzen suchen möchte, benötigt eine amtliche Suchgenehmigung.

Bonn. 

Gold und Ruhm: Als Heinrich Schliemann vor fast 150 Jahren in Troja den sagenhaften Schatz des Priamos ausgrub, war er bei seiner Suche den Epen des Dichters Homer und seiner Intuition gefolgt. Heutzutage verwenden viele Hobbyarchäologen und Schatzsucher Hightech-Geräte, um im Boden verborgene Münzen und andere wertvolle Altertümer aufzustöbern.

Einen der berühmtesten Funde der vergangenen Jahre, die Himmelsscheibe von Nebra, fanden 1999 in Sachsen-Anhalt zwei Männer mit Hilfe von Metalldetektoren und versuchten, das wertvolle Stück auf dem Schwarzmarkt zu verhökern – was schließlich misslang. Die Himmelsscheibe ist inzwischen im Museum zu bewundern.

Die Technik

Einfache Metalldetektoren werden ab 60 Euro im Handel angeboten. Das technische Prinzip: Eine Spule wird von Strom durchflossen und erzeugt ein Magnetfeld. Wenn dieses Feld auf ein metallisches Objekt stößt, schlägt das Gerät akustisch oder optisch an. Teurere Detektoren und Sonden, die mehrere 1000 Euro kosten, können in tiefsten Bodenlagen noch sehr exakte Messungen vornehmen.

Doch aufs Geratewohl auf Schatzsuche zu gehen, empfiehlt sich nicht. „Rechtlich gesehen, braucht man eine Suchgenehmigung der Oberen Denkmalbehörde“, sagt Dr. Daniel Bérenger, Archäologe des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). „Das allerbeste ist es aber, sich beim amtlichen Archäologen über die Spielregeln zu informieren.“

Legale und illegale Suche

Der Grat zwischen legaler und illegaler Suche ist schmal. Vor allem die Raubgräberei mache den Archäologen in Westfalen zu schaffen, erklärt Berenger, schlimmer träfe es jedoch seine Kollegen im Rheinland: Denn entlang des großen Flusses haben vor Jahrhunderten Kelten, Römer und Franken reichlich Münzen, Schmuck und Werkzeuge hinterlassen.

Dabei wiegt der materielle Schaden noch nicht einmal am schwersten. „Römische Münzen haben wir genug, was uns interessiert, ist der Kontext, in dem sie gefunden wurden, um eine wissenschaftliche Aussage treffen zu können“, sagt Prof. Jürgen Kunow, Leiter des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege in Bonn und Vorsitzender des Verbandes der Landesarchäologen der Bundesrepublik. Das Dilemma der Wissenschaftler: Den Raubgräber kümmert es nicht, in welcher Lage sich ein Artefakt befunden hat. Und was einmal zerstört ist, lässt sich kaum noch rekonstruieren.

Die Suchgenehmigung

„Der Metalldetektor ist zunächst einmal nichts Böses“, sagt Kunow. Rund 200 ehrenamtliche Mitarbeiter sind im Dienste der Wissenschaft im Gebiet des Landschaftsverband Rheinland unterwegs, für die alle jedoch ein ehernes Gesetz gilt: Funde dürfen nicht behalten werden. Wer indes eine Suchgenehmigung (Kosten: 75 Euro) beantragt, die ein Jahr Gültigkeit besitzt, wird zunächst geschult und über die gesetzlichen Vorgaben informiert.

Festgelegt ist zudem, in welchem bestimmten Areal gesucht werden darf – und auch wo nicht: etwa in Wäldern und auf Weiden. So bleibt den Jägern der verborgenen Schätze vornehmlich der Acker oder der Bodenaushub auf Baustellen als Betätigungsfeld – eine Genehmigung des Grundstückeigentümers immer vorausgesetzt. „Außerdem sind die Sondengänger verpflichtet, Funde mitzuteilen und die Fundstelle exakt zu benennen“, erklärt LWL-Experte Daniel Bérenger, der die Arbeit von Hobby-Archäologen und legalen Sondengängern zu schätzen weiß. „Wir sehen sie nicht als Konkurrenten.“

Die Belohnung

Lange Zeit galt in NRW bei Schatzfunden noch die Hadrianische Teilung – also das Prinzip Fifty-Fifty: 50 Prozent für den Finder, die andere Hälfte für den Grundbesitzer. Doch das ist nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr anders, führte Düsseldorf doch das so genannte Schatzregal ein. Das besagt, dass Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden. Und diese Regelung gilt längst auch in allen anderen Bundesländern – nur in Bayern lässt sie noch ein bisschen auf sich warten. „Wir haben die Einführung des Schatzregals in NRW lange gefordert und hoffen nun, dass damit der Fundtourismus unterbunden wird“, sagt Dr. Frank Siegmund, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte.

Experten befürchten indes, dass wertvolle Funde nun gar nicht mehr angezeigt werden. Landesarchäologe Jürgen Kunow sieht das gelassen. „So viele Fälle wird es nicht geben, ich rechne vielleicht mit einem Dutzend pro Jahr. Außerdem geht der Finder nicht leer aus, denn es soll eine angemessene Belohnung geben.“ Die bemisst sich nicht an dem materiellen, sondern an dem wissenschaftlichen Wert, fällt im Einzelfall also unterschiedlich aus. „Wir sollten bei der Belohnung aber nicht knauserig sein“, sagt Daniel Bérenger. Die Masse der archäologischen Funde wird in der Regel ohnehin nach der Begutachtung dem Finder wieder ausgehändigt.