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Schwesta Ewa gesteht brutale Attacken bei Instagram: Ohrfeigen, weil „Nutte aus dem Müll gefressen habe“

Schwesta Ewa gesteht brutale Attacken bei Instagram: Ohrfeigen, weil „Nutte aus dem Müll gefressen habe“

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Schwesta Ewa Foto: imago/Jan Huebner
  • Rapperin Schwesta Ewa saß acht Monate lang in U-Haft
  • In einem Instagram-Live-Video sprach sie nun Klartext
  • Unter anderem beschuldigt sie JVA-Beamte, sie hätten sie nachts „bumsen“ wollen

Berlin. 

Schwesta Ewa saß acht Monate lang in U-Haft. Die Anklage: Menschenhandel, Körperverletzung, Zwangsprostitution und Steuerhinterziehung. In einem Instagram-Live-Video erzählte sie – unter Verwendung zahlreicher Schimpfwörter – nun ihre Seite der Geschichte.

Zuerst stellt Ewa klar, wie es überhaupt zu der Anklage gekommen ist. Schuld sei eine psychisch kranke Stalkerin („die hatte ADHS und Schizophrenie“), die unbedingt für die polnisch-stämmige Rapperin anschaffen gehen wollte.

Stalkerin habe sich Hämatome aufgeschminkt

Das verwehrte Ewa ihr aber aufgrund ihrer labilen Psyche. Daraufhin habe sich die Stalkerin rächen wollen. Mit aufgeschminkten Hämatomen habe sie Ewa wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung angezeigt.

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Ewa behauptet jedoch, sie habe keine der Frauen, die für ihre illegale Escort-Firma arbeiten, zur Zwangsprostitution gezwungen. Viele Frauen seine noch immer (freiwillig) im Gewerbe tätig und hätten „jetzt gerade in diesem Moment einen Schwanz in der Fotze“.

Justizvollzugsbeamte wollten Ewa nachts „bumsen“

Die Körperverletzung gibt Ewa zu – es habe sich jedoch lediglich um Ohrfeigen gehalten, etwa „weil eine Nutte mal aus dem Müll gefressen habe oder sich Speed oder zu viel Koks gezogen hatte“. Über ihre Zeit in der U-Haft verliert Ewa kein gutes Wort. Mehrmals hätten Justizvollzugsbeamte versucht, sie nachts „zu bumsen“.

Sie fürchte sich davor, am Ende doch die von der Staatsanwalt geforderte Haftstrafe von vier Jahren absitzen zu müssen. In ihrem Fall gibt es bisher noch kein rechtskräftiges Urteil, da die Rapperin und die Staatsanwaltschaft Revision gegen das ursprüngliche Urteil von zwei Jahren und sechs Monaten eingelegt hatten. (lhel)