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Nach Odyssee in Afrika Prozess um Kosten

Nach Odyssee in Afrika Prozess um Kosten

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Foto: ddp

Leipzig/Konstanz. 

Eine 25-jährige Biologiestudentin steht wegen der Zahlung von 66.000 Euro Rettungskosten vor Gericht. Sie war 2008 für ein Praktikum in Afrika, wollte dort wild lebende Affen beobachten und verlief sich im Dschungel.

Vor dem Landgericht Konstanz wird seit Freitag der Fall einer Leipziger Biologiestudentin verhandelt, die im Mai 2008 nach einer tagelangen Odyssee durch den kongolesischen Dschungel nur per Zufall gerettet wurde. Das Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, in dessen Auftrag die damals 23-Jährige als Praktikantin in Afrika Bonobo-Affen beobachtet hatte, verklagt die junge Frau auf Rückzahlung der Rettungskosten in Höhe von 66.000 Euro. Sie lehnt die Zahlung ab und will stattdessen 100.000 Euro Schmerzensgeld. In der mündlichen Verhandlung schlug der Vorsitzende Richter am Freitag einen Vergleich vor.

Danach soll sich die heute 25-Jährige mit 15.000 bis 20.000 Euro an den Rettungskosten beteiligen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nach Angaben ihres Anwaltes Axel Schülzchen grundsätzlich damit einverstanden. Die Studentin wollte dem Vergleichsvorschlag vor Gericht nicht zustimmen und sich mit ihrer Anwältin Nuria Schaub beraten. Beide Parteien haben nun eine Woche Zeit, um sich zu einigen. Sollte es nicht dazu kommen, werde das Gericht am 21. September sein Urteil oder einen Beweisbeschluss verkünden, hieß es.

Auf fünf Kilometer-Rückweg zu Camp verirrt

Schaub sagte, ihre Mandantin wolle – wenn überhaupt – nur zehn Prozent der Rettungskosten selbst tragen. Es stelle sich die Frage, ob sie überhaupt eine Mitschuld an der Situation damals treffe. Vor Gericht erklärte die junge Frau, ihr sei vor Beginn der Reise nicht empfohlen worden sei, sich ein satellitengestütztes Navigationsgerät zuzulegen.

Die Studentin hatte sich nach Darstellung der Max-Planck-Gesellschaft am 23. Mai 2008 mit einem Mitarbeiter zu ihrer ersten Beobachtungstour durch den Dschungel aufgemacht. Als sie Hunger bekam, habe die junge Frau – statt vom Proviant ihres Begleiters zu nehmen – die fünf Kilometer zurück zum Lager allein marschieren wollen und sich dabei verlaufen. Durch Zufall stieß sie schließlich nach Tagen auf vier einheimische Wilderer, die sie zurück zum Camp brachten. Der damalige Campleiter betonte in der Verhandlung, die Studentin habe sich schon kurz vor diesem Vorfall im Urwald verirrt. Das habe er zum Anlass genommen, die junge Frau davor zu warnen, sich allein auf den Weg in den Dschungel zu machen. Er habe ihr auch gesagt, dass sie immer bei dem ortskundigen Führer bleiben solle.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass er die Höhe der Schmerzensgeldforderung für überzogen halte, weil die junge Frau durch ihre Odyssee keine bleibenden gesundheitlichen Schäden davongetragen habe. Zudem hätte ihr damals klar sein müssen, dass sie auf einer solchen Dschungeltour selbstverantwortlich handele. (ddp)