„Fuck de koning“, hat ein Mann in Amsterdam gerufen. Über seine Strafe wurde erregt diskutiert. Nun steht fest: Er muss die Geldbuße nicht zahlen.
Amsterdam.
Ein niederländischer Demonstrant entgeht nach seinem Ausruf „Fuck de koning“ einer Bestrafung wegen Majestätsbeleidigung. Nach heftigen Protesten im Land stellte die niederländische Staatsanwaltschaft das Strafverfahren am Donnerstag ein. Die Äußerung sei ein Beitrag „im Rahmen der öffentlichen Debatte“ und daher keine strafbare Beleidigung von König Willem-Alexander (48), teilte die Anklage in Amsterdam mit.
Der Mann hatte im November 2014 bei einer Demonstration gegen vermeintlichen Rassismus beim Nikolausfest gerufen: „Fuck de koning, fuck de koningin, fuck het konigshuis.“ (Video) Er war daraufhin festgenommen und mit einer Geldbuße von 500 Euro bestraft worden. Nach Artikel 111 des Strafgesetzbuches aus dem 19. Jahrhundert wird Beleidigung des Königs mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bis zu 20 000 Euro bestraft. Da er sich weigerte, zu zahlen, drohte ihm ein Prozess.
Der Fall löste heftige Empörung in den Niederlanden aus. Unbekannte sprayten aus Wut sogar dreimal das F-Wort auf die Palastmauern in Amsterdam. Juristen, Politiker und Kolumnisten riefen „Schande“ und verwiesen auf die Meinungsfreiheit. „Steht der König etwa höher als Jesus?“, fragte De Volkskrant. Denn das Verbot der Gotteslästerung wurde 2014 abgeschafft. Parteien fordern nun auch die Streichung des Paragrafen zur Majestätsbeleidigung.
Die Staatsanwaltschaft ruderte zwar zurück und stellte das Verfahren gegen den Demonstranten ein. Doch die Fuck-Affäre ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, Strafen sind seit einigen Jahren die Regel. Seit 2000 wurden mindestens 20 Personen wegen Beleidigung des Staatsoberhauptes verfolgt. Darunter auch ein Mann, der 2010 ein Teelicht gegen die Goldene Kutsche der Oranjes warf. Urteil: fünf Monate Gefängnis.
Ähnlicher Fall in Thailand
So streng wie in Thailand sind die Niederländer aber nicht. Dort wurde erst kürzlich ein Geschäftsmann zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er auf Facebook König Bhumibol beleidigt hatte. Und doch: Die toleranten Niederlande sind deutlich restriktiver als andere europäische Monarchien.
Das Großherzogtum Luxemburg schaffte bereits 2002 das Delikt der Majestätsbeleidigung ab. Wie jeder Bürger kann auch Großherzog Henri Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede erstatten, wenn er will. Er tat es aber bisher nicht.
Der Paragraf der Majestätsbeleidigung existiert in mehreren Ländern
In Dänemark gibt es zwar einen entsprechenden Paragrafen, doch wird so gut wie nie jemand angeklagt. Zuletzt wurden 2011 Greenpeace-Aktivisten vom Vorwurf der Majestätsbeleidigung freigesprochen.
In Belgien ist Beleidigung des Königs zwar theoretisch strafbar. Doch faktisch muss sich König Filip regelmäßig bissigen Spott gefallen lassen. Das gilt auch für die Windsors in Großbritannien und das spanische Königshaus.
Die meisten Niederländer halten die Strafen nicht mehr für zeitgemäß. Und was meint König Willem-Alexander? Er hält sich raus. Es sei gut, dass das Parlament darüber debattiere, sagte er jetzt Journalisten. Er werde jedes Ergebnis akzeptieren. Vor dem Thronwechsel vor zwei Jahren hatte er noch gesagt: „Protestieren muss immer möglich sein.“ (dpa)