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Ehemaliger „GNTM“-Star vor Gericht: Ex klagt auf über 22.000 Euro

Das Urteil ist gefallen, doch die Verwunderung ist groß: Warum DIESER „GNTM“-Star nun tief in die Tasche greifen muss…

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RTL: So fing beim Sender alles an

Der private TV-Sender RTL ging am 2. Januar 1984 in Deutschland auf Sendung. Damals hieß der Sender RTL plus. Die Abkürzung „RTL“ leitet sich aus der Bezeichnung „Radio Television Luxembourg“ ab. Der TV-Sender entstand als Ableger des deutschsprachigen Radioprogramms „Radio Luxemburg“.

Drama bedeutet Gina-Lisa Lohfink (37) rückwärts. Könnte man jedenfalls meinen.

Die dralle Blondine stellte schon in diversen Shows unter Beweis: Wenn sie am Start ist, wird es nie langweilig. Ob bei „GNTM“, im „Dschungelcamp“ oder ganz frisch als „Forsthaus Rampensau“ – es knistert, es knallt und knattert gewaltig. Doch ihr größtes Ärgernis spielt sich abseits der TV-Kameras ab – nämlich vor Gericht. Warum das Erotikmodel nun eine gewaltige Summe an ihren Ex-Freund abdrücken muss…

„GNTM“-Star über Urteil „erstaunt“

Streit ums Geld führt vor Gericht: Alles begann mit einer kontroversen Auseinandersetzung über eine Geldsumme, die Ginas Ex-Partner ihr während ihrer Beziehung zur Verfügung gestellt hatte. Während Gina-Lisa annahm, das Geld sei ein Geschenk gewesen, behauptete ihr Ex, es sei lediglich ein Darlehen gewesen. Dieser Fall landete schließlich vor dem Landgericht, das nun ein klares Urteil gefällt hat.

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Gina-Lisa steht unter Schock! „Ich habe gerade mit meiner Mandantin telefoniert. Sie war sehr erstaunt“, berichtete ihr Strafverteidiger Burkhard Benecken gegenüber RTL. Trotz positiver Zeugenaussagen zu ihren Gunsten muss die 37-Jährige nun die komplette Summe zurückzahlen. Doch Gina gibt nicht auf: Ihr Anwalt kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. „Wir sind guter Dinge, dass dieses Urteil noch abgeändert wird!“, so Benecken optimistisch.



Was passiert, wenn die Berufung scheitert? Falls auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht, gegen Gina-Lisa entscheidet, sieht es finanziell düster für sie aus. Ihr Anwalt bezweifelt, dass sie den Betrag sofort aufbringen kann: „Ich glaube nicht, dass Frau Lohfink diesen Betrag auf einen Schlag zahlen könnte.“ Doch er hat auch schon einen Plan B: „Wenn es dabei bleiben sollte, müssten wir eine Ratenzahlung vereinbaren.“