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Bei Konzert-Absage von Helene Fischer und Co. – diese Rechte haben Zuschauer bei Unwetter und Krankheit

Immer wieder kommt es zu überraschenden Konzert-Abbrüchen. Eine Rechtsanwältin erklärt jetzt, welche Rechte Kundinnen und Kunden haben.

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Es war ein Schock für die Fans von Helene Fischer, die live dabei waren, als sich die Sängerin bei einer spektakulären Showeinlage verletzte und die Bühne frühzeitig verlassen musste. Nach dem Konzert-Abbruch stellten sich viele Fragen wie, was passiert jetzt mit den Tickets? Wie sieht es mit einer Rückerstattung aus und kommt es zu einem Nachholtermin?

Ähnliche sah es wohl bei den Zuschauerinnen und Zuschauern aus, die bei Howard Carpendale oder Florian Silbereisen in die Röhre guckten. Hier Grund für die Konzert-Absage: Unwetter. Mit Blick auf anstehende Konzerte wie die von Depeche Mode oder Taylor Swift klärt Eventrecht-Expertin und Rechtsanwältin Ina Ruhoff aus Münster jetzt die wichtigsten Fragen.

Konzert abgesagt wegen Unwetter: Rückerstattung?

Ab wann müssen Veranstalter ein Event absagen?

Grundsätzlich sind Veranstalter für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Eine Absage muss spätestens dann erfolgen, wenn die Sicherheit der Besucher in Gefahr ist. Wie viele Maßnahmen zur Abschätzung der Wetterlage ein Veranstalter treffen muss, hängt auch mit der Größe der Veranstaltung zusammen. Bei großen Veranstaltungen / Festivals kann dem Veranstalter zugemutet werden, einen Meteorologen zu beauftragen, der die Wetterlage ständig beobachtet und den Veranstalter informiert, wenn eine Absage oder ein Abbruch notwendig ist.

Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn’s ums Wetter geht?

Es gibt zwei Konstellationen, die eintreffen können: eine Absage vor Beginn oder ein Abbruch während der Veranstaltung.

Bei einer Absage vor Beginn der Veranstaltung sind die Ticketpreise von dem Veranstalter zu erstatten. Einen darüberhinausgehenden Schadensersatz (zum Beispiel Ersatz vom Fahrt – / Hotelkosten) muss der Veranstalter aber nicht ersetzen, da er keine Schuld für die Wetterverhältnisse trägt.  

Sollten – bei einem Abbruch – lediglich die letzten Minuten fehlen, eine Applausfolge oder eine Zugabe, dann dürfte kein Erstattungsanspruch bestehen. Wird das Konzert am Anfang oder mittendrin abgebrochen, können die Ticketinhaber eine anteilige Erstattung verlangen.

Konzert abgesagt, Geld zurück?

Wenn es bereits im Vorfeld eine Unwetter-Warnung gab, das Event aber trotzdem stattfindet und im Laufe des Abends abgebrochen wird, welche Rechte in Sachen Tickets und Nachhol-Konzert, haben dann die Zuschauenden?

Sollte dem Veranstalter nachweisbar sein, dass er willentlich und wissentlich die Veranstaltung hat starten lassen, obwohl klar war, dass die Wetterlage eine Durchführung unmöglich macht, dann kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Dann können nicht nur die Ticketpreise zurückgefordert werden, sondern auch weitere materielle Einbußen in Form von Hotel – / Fahrtkosten.


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Wenn sich der Künstler oder die Künstlerin beim Konzert verletzt, wie sieht dann die rechtliche Lage aus? Muss das Konzert automatisch abgebrochen werden, muss eine Rückerstattung stattfinden, etc.?

Das kommt auf die Art der Veranstaltung und die Art der Verletzung an. Wenn ein Musiker ausfällt, der für das Gesamtwerk nicht entscheidend ist, dürfte weder ein Abbruch noch eine Rückerstattung erforderlich sein. Fällt der Solointerpret aus, wie im Fall von Helene Fischer, dann bleibt dem Veranstalter keine Wahl. Das Konzert kann ohne den entscheidenden Part nicht zu Ende gespielt werden. Hier kann ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bestehen, je nachdem, wie fortgeschritten das Konzert bereits war.