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Michael Wendler: Das Theater nimmt einfach kein Ende

Das Gerichtsurteil im Fall Michael Wendler ist gefallen. Doch noch will sich der Sänger nicht geschlagen geben.

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Michael Wendler verliert schon wieder vor Gericht. Am Mittwochnachmittag (19. März) war es schließlich so weit: Das Duisburger Landgericht bestätigte in weiten Teilen die Entscheidung der Vorinstanz in Michael Wendlers Heimatstadt Dinslaken von 2023.

Es ging um Urheberrechte von rund 150 Liedern des einst gefeierten Schlagerstars und um die Rechte an der Marke „Wendler“. Das Urteil: 150 Tagessätze à 100 Euro. Insgesamt muss Michael Wendler, der selbst nicht vor Gericht erschien, also 15.000 Euro zahlen. Der Vorwurf lautete: „Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen“.

Michael Wendler legt Revision gegen Gerichtsurteil ein

Doch scheinbar ist die Sache damit immer noch nicht durch. Denn nur wenige Stunden nach dem Urteil meldete sich Michael Wendler via Facebook: „Was war das alles für ein Theater. Seit Jahren läuft dieser übertriebene Prozess-Marathon gegen mich bereits. Aus einen Strafbefehl über 100.000 Euro Geldstrafe und sechs Monate auf Bewährung wurden lediglich 15.000 Euro Geldstrafe. Heute ist in zweiter Instanz ein nur etwas verbessertes Urteil erfolgt, jedoch soll ich weiterhin 15.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, so der einstige Schlagerstar, der in den vergangenen Jahren vornehmlich durch absurde Corona-Verschwörungstheorien auffiel.

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Doch noch will sich der Wendler, dessen neues Album „Unfassbar stark“ am Freitag (21. März 2025) erscheint, nicht geschlagen geben. „Mein Anwalt legt Revision ein. Recht haben und Recht bekommen ist mitunter schwierig.“



Es bleibt also spannend im Gerichtsfall Wendler. Ebenso wohl auch in Sachen Deutschland-Konzert. Bereits am 24. Mai 2025 soll Michael Wendler in der Bochumer Discothek „Prater“ auftreten. Die Ticketpreise für den Auftritt liegen derzeit bei 35,27 Euro.