Der Beginn des Skandals liegt nun schon einige Wochen zurück. Die Wellen ebben jedoch nicht ab. Die Diskussionen um Rammstein-Frontmann Till Lindemann bestimmen noch immer die Nachrichten.
Ins Rollen gebracht hatte die Geschichte die Irin Shelby Lynn. Bereits Ende Mai behauptete sie, dass sie in die „Row Zero“ eingeladen worden sei. In Deutschland wurde das Thema dann von YouTuberin Kyla Shyx weitergeführt. Die 21-jährige Berlinerin berichtet in einem langen Video über ihre angeblichen Erfahrungen auf einem Rammstein-Konzert.
Kayla Shyx nach dem Rammstein-Skandal
Sie sei zu einer After-Show-Party eingeladen worden, berichtet Shyx. Die Situation sei „sehr beängstigend“ gewesen, so die YouTuberin. Beängstigend sei jedoch auch das, was nach ihren Videos passiert sei, so Shyx.
„Leute, ich bin ehrlich. Ich bin grad in Deutschland und werde gerade auf der Straße wirklich überall erkannt. Ich bin es ja schon gewohnt, hier und da erkannt zu werden, aber gerade ist es schon ein bisschen krass und macht mich ganz nervös irgendwie“, schildert die Webvideo-Produzentin bei Instagram.
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Rammstein-Sänger weist Vorwürfe zurück
Shyx weiter: „Es ist wahrscheinlich eine Mischung aus dem schwierigen Thema, dem das teilweise zugrunde liegt und dem Fakt, dass ich halt echt ne introvertierte Keule bin, die schnell anxious wird, wenn sie beobachtet wird, was natürlich gerade einfach nur ne perfekte Kombi ist. Ich freu mich immer, euch hallihallo zu sagen und zu drücken, aber wenn ich merke, dass mir jemand folgt, oder mich lange beobachtet, will ich einfach nur tot umfallen.“
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Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz am 8. Juni bekannt gaben. „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, hieß es in einer Mitteilung.
„So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“