Es sind beklemmende Zeilen, die RTL-Moderatorin Mareile Höppner neulich mit ihren Instagram-Fans teilte. Sie ist Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Ein Mann schickte ihr ungefragt ein Nacktbild von sich (wir berichteten) und schrieb dazu noch anzügliche Nachrichten an die 46-Jährige. Doch wie kann man sich gegen so etwas wehren?
RTL-Star wird sexuell belästigt – das hat Folgen
Im Gespräch mit „Der Westen“ erklärt Rechtswalt und Partner bei WBS.LEGAL Christian Solmecke, dass das Versenden solcher Bilder nicht nur strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch weitere Folgen haben kann.
Wie hoch ist die Chance, die Personen ausfindig zu machen, die ihr diese Fotos senden?
„Wer mit Klarnamen Bilder verschickt, der ist leicht zu ermitteln. Doch auch die vermeintliche Anonymität des Internets ist heutzutage kein unüberwindbares Hindernis mehr. Die Ermittlungsbehörden haben inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, Täter zu ermitteln. Für Betroffene ist es wichtig, die Rechtsverletzung genau zu dokumentieren, beispielsweise durch Screenshots des Bildes und des dazugehörigen Chatverlaufs.
Was blüht ihnen, wenn man sie findet?
Hier kommt es natürlich immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Häufig allerdings liegen die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 184 des Strafgesetzbuchs vor, der die Verbreitung pornografischer Inhalte mit Strafe bedroht. Hier droht Tätern eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Opfern stehen darüber hinaus regelmäßig Unterlassungs- und unter Umständen auch Geldentschädigungsansprüche zu. Wenn man Täter Plattformen wie Instagram meldet, können diese zudem gesperrt werden.“
Macht sich RTL-Star Mareile Höppner ebenfalls strafbar?
Man könnte sich im Umkehrschluss auch fragen, ob Mareile Höppner nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil sie eines der Bilder zensiert geteilt hat. Darauf hat der Christian Solmecke eine klare Antwort:
Macht sich Mareile Höppner strafbar, indem sie die Bilder mit ihren Followerinnen und Followern teilt?
„So verrückt es klingen mag: Juristisch gesehen verletzt sie damit in der Regel das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Urheberrechte des Absenders an der Nachricht bzw. dem Bild. Dieser kann dann unter Umständen zivilrechtlich Schadensersatz verlangen.
Außerdem kann man sich selbst wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte und wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar machen. So ein Verhalten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belangt werden. Dies aber trifft im Fall von Frau Höppner nicht zu, da sie die explizite Stelle mit einem Emoji bedeckt hat.
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Um die Absender von Dickpics zu entlarven, sollte man eher zu anderen Mitteln greifen. Man kann die Täter zum Beispiel bei der Social-Media-Plattform melden, die man genutzt hat. Außerdem sollte man Strafanzeige gegen die Täter erstatten.“