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Bei "Wer weiss denn sowas" gilt es eine Frage zu knacken, die Menschen in Schichtarbeit betrifft. Doch die Lösung ist wirklich knifflig.
Bei „Wer weiß denn sowas?“ in der ARD geht es am Montag (26. Februar 2024) sportlich zu. Kai Pflaume begrüßt in dieser Sendung den Sportkommentator Marcel Reif und den Journalist Jochen Breyer.
Der Heidelberger moderiert seit über zehn Jahren „Das aktuelle Sportstudio“ im ZDF. Außerdem ist er für seine Reportagen bekannt, mit denen er sich kritisch mit aktuellen Themen auseinandersetzt.
„Wer weiß denn sowas?“ – Sport-Experten im Duell
Marcel Reif ist eine Moderatoren-Legende mit bewegter Vergangenheit. Über 1500 Fußball-Spiele hat der 74-Jährige kommentiert. Der Schweizer ist eine Instanz im Fußball. Er bildet mit Bernhard Hoëcker ein Team, sein ZDF-Kollege nimmt neben Elton Platz. „An 1.500 Spiele wie die Legende Marcel Reif komme ich nicht ran, aber vielleicht kann ich am Ende meiner Karriere behaupten, ich habe den großen Marcel Reif bei ‚Wer weiß denn sowas‚ besiegt“ , hofft Jochen Breyer.
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Bei folgender Frage unter der Kategorie „Einspruch“ ist das Rateteam Hoëcker und Reif gefordert:
Wird während der Umstellung auf die Winterzeit die Arbeitspflicht in einer Nachtschicht grundsätzlich um seine Stunde erhöht?
A) Ja, es ist grundsätzlich eine bezahlte Stunde mehr zu leisten.
B) Nein, die Arbeitspflicht erhöht sich nicht automatisch.
C) Nur wenn es eine vergütete Arbeitspause gibt.
Marcel Reif will Antwort B sofort ausschließen. Auch Hoëckers Tendenz geht zu C, aber sie geben die Frage ans Publikum weiter.
Publikums-Joker arbeitet im Amt – und sorgt für Applaus
Ein einziger Gast steht auf, weil er denkt, die Frage korrekt beantworten zu können. Der Hamburger gibt sich selbstbewusst. Aus gutem Grund: „Ich arbeite in einer Behörde. Und dort kenne ich mich gut mit Pausen aus!“ Der Spruch sorgt für großes Gelächter und erntet viel Applaus im „Wer weiss denn sowas“-Studio. Der Angestellte aus dem Bezirksamt Eimsbüttel plädiert für Antwort C. Die Antwort habe ihn sofort angelacht. Aber falsch gedacht.
Wenn die Uhr eine Stunde zurückgestellt wird, bedeutet es nicht, dass sich die Arbeitspflicht automatisch um diese Stunde verlängert. Das muss extra im Arbeitsvertrag geregelt werden. Antwort B ist richtig.