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Saß Thomas Ewers sieben Jahre unschuldig in Haft?

Saß Thomas Ewers sieben Jahre unschuldig in Haft?

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Foto: Volker Hartmann
Wegen Vergewaltigung saß Thomas Ewers sieben Jahre im Gefängnis. Weil er sich hartnäckig weigerte zu gestehen, musste er seine Strafe absitzen bis zum letzten Tag. Dann gestand seine Ex-Freundin eine falsche Aussage. Nun kämpft der Vater einer Tochter um seine Rehabilitation – und seinen Ruf.

Ruhrgebiet. 

Thomas Ewers hat es nicht getan. Das sagen sie natürlich alle, „im Knast ist jeder unschuldig“, er weiß das selbst. Aber wie es aussieht, hat dieser Mann aus Hamm-Bockum womöglich fast sieben Jahre, 80 Monate seines Lebens, ohne Grund im Gefängnis gesessen: Er ist kein Vergewaltiger.

Das behauptet noch nicht einmal mehr die Frau, die ihn damals hinter Gitter brachte. Es gibt einen Brief von ihr, geschrieben allerdings erst, als Thomas Ewers seine Strafe schon abgesessen hatte: Darin nimmt die Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen Tochter die Vorwürfe zurück.

Alles nur erfunden, angeblich auf Druck des neuen Lebensgefährten, „es tut mir leid“. Ewers zeigte sie an. Das Dortmunder Landgericht, das ihn 2002 verurteilte, hat die Anklage wegen „mittelbarer Freiheitsberaubung“ längst zugelassen – aber mehr als drei Jahre später den Prozess noch immer nicht terminiert. Und Thomas Ewers wartet. . .

Ein gebrochener Mann

Er sitzt in seiner kleinen Wohnung, zusammengesunken, müde – er ist erst 45 Jahre alt, aber ein gebrochener Mann. Er schläft nicht mehr, seit er im Gefängnis war, eine Stunde allenfalls, dann schreckt er hoch, „klitschnass und völlig fertig“: Seine Albträume handeln von Enge.

Und von Rache. Posttraumatische Belastungsstörung, sagt seine Psychologin, „Knastschaden“, sagt er selbst und lächelt schwach. „Die Zeit geht nicht spurlos an einem vorbei.“ Sie hat sich in sein Gesicht gegraben, er bekommt sie nicht mehr zurück: „Das kann keiner wieder gutmachen.“

Wenn man ihn fragt, wie es war in Werl, wo die Schwerverbrecher einsitzen, dann blickt er auf ein Foto im Regal: „Ganz schwer war, als meine Mama gestorben ist.“ Er durfte nicht mal zu ihrer Beerdigung. Sonst sagt er nicht viel über „den Knast“.

Dass man sich nicht frei bewegen kann, dass man als Vergewaltiger ganz unten ist in der Hierarchie, nur knapp über denen, die Kinder missbraucht haben. „Ich will da nie wieder hin.“ Sie haben ihn seine Strafe absitzen lassen bis zum letzten Tag, sechs Jahre und acht Monate: Der Häftling hat nicht kooperiert. Er ließ sich ja nicht therapieren, antwortete dem Psychologen dasselbe, was er auch vor Gericht wiederholt hatte, immer und immer wieder: „Ich habe das nicht getan.“

Er wollte, er konnte nicht kooperieren

Sie haben ihm schon damals nicht geglaubt. Haben ihm nahegelegt, die Vorwürfe zuzugeben. Ihm klar gemacht, dass ein Geständnis die Strafe verringern könnte. Er aber saß da, guten Gewissens, doch „niedergeschmettert und hilflos: Ich konnte das nicht.“

Im Zeugenstand die Frau, die er einst geliebt hatte: „eine Schauspielerin“, auf der Anklagebank er, „das absolute Böse“. Der sie mit einem Messer zum Sex gezwungen, sie an die Heizung gekettet haben soll. Und der ja eine Vorgeschichte hat. Eine, in der Drogen stehen, Gelegenheitsjobs als Ungelernter, Vorstrafen wegen Diebstahls und Körperverletzung. Ewers sagt, da habe er den neuen Freund seiner Ex-Partnerin „verhauen“, weil der seine, Ewers’, Tochter schlug.

Es lief schon vorher nicht gut im Leben von Thomas Ewers, seither läuft es gar nicht mehr. Seinen Führerschein bekommt er wegen „Charakterschwäche“ nicht wieder, Arbeit findet er nicht.

Im Gefängnis hat er eine Ausbildung gemacht, er ist jetzt Koch, aber wenn sie ihn fragten auf eine seiner über 100 Bewerbungen, wo er gelernt habe, sagte er: „In einem nicht so guten Haus.“ Wer sollte ihn wollen mit einem Führungszeugnis, in dem „Vergewaltiger“ steht?

Vielleicht hilft die Genugtuung

Das will er weg haben, dafür kämpft er. Er will nicht mehr und nicht weniger als „ein normales Leben“. Was für ihn heißt: „Arbeiten und ein Auto haben.“ Deshalb hat er seine Ex-Freundin angezeigt, deren Brief nun bei den Akten liegt: Sie könne, gestand sie darin, mit ihrem schlechten Gewissen nicht mehr leben. Sein Anwalt hat beim Landgericht Essen die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. „Vielleicht“, hofft Ewers, „hilft mir die Genugtuung.“

Die Essener erklärten sein Gesuch am Donnerstag für zulässig, ein erster Schritt zur Rehabilitation. In Dortmund lässt das Verfahren auf sich warten. Die zuständige 35. Strafkammer ist mit dem „Envio“-Verfahren mehr als beschäftigt.

Gerichtssprecher Alexander Donschen, dem die Verzögerung merklich unangenehm ist, verspricht aber „eine Terminierung noch im ersten Halbjahr 2014“. Ewers, der dann als Nebenkläger auftreten will, braucht kein Urteil gegen seine Ex-Freundin, aber er wünscht es sich: ein hohes, so hoch wie das gegen ihn selbst.

Erst dann wird Thomas Ewers wirklich frei sein.

Hintergrund-Infos

Sollte Thomas Ewers im Wiederaufnahme-Verfahren in Essen von seiner Schuld freigesprochen werden, steht ihm eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag im Gefängnis zu.

Weitere Ansprüche könnte er zivilrechtlich gegen seine Ex-Freundin geltend machen, sobald sie wegen Freiheitsberaubung verurteilt ist. Der Vorwurf der Falschaussage ist verjährt.