Drei Jahre ist es her, dass bei einem Skiunfall mit dem damaligen Thüringer Ministerpräsidenten eine Frau starb. Nun sind die Schadensersatzverhandlungen abgeschlossen. Ein Großteil des Geldes für die Hinterbliebenen des Opfers stehe aber noch aus, so der Anwalt.
Hamburg.
Knapp drei Jahre nach dem tödlichen Skiunfall des damaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) sind die
Schadenersatzverhandlungen zwischen Althaus‘
Versicherung und den Hinterbliebenen der bei dem Unfall getöteten Frau
abgeschlossen. Der Salzburger Rechtsanwalt Alexander Rehrl sagte dem
Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut einer Vorabmeldung von Donnerstag, dass die
Forderungen des Witwers von Beata C. im Herbst und die Ansprüche von deren zum
Unfallzeitpunkt einjährigen Sohn dieser Tage geklärt worden seien.
„Trotz mehrfacher Aufforderung“ stehe ein Großteil des für die
Hinterbliebenen vereinbarten Geldbetrags allerdings noch aus, sagte Rehrl. Nach
seinen Angaben endeten die Verhandlungen erst jetzt, weil in Österreich das
Pflegschaftsgericht zustimmen musste, um die Ansprüche für den Sohn zu
sichern.
33.300 Euro Geldstrafe für Althaus
Althaus war am Neujahrstag 2009 beim Skifahren in Österreich mit der 41-jährigen Beata C. zusammengeprallt. Während
der heute 53-Jährige den Unfall schwer verletzt überlebte, starb C. auf dem Weg
ins Krankenhaus. Ein Gericht stellte bei dem Politiker, der an einer Einmündung
auf die Gegenfahrbahn geraten war, die Unfallschuld fest und verurteilte ihn zu
33.300 Euro Geldstrafe.
Trotz eines wochenlangen Ausfalls als Folge seiner Verletzungen war
Althaus 2009 für die CDU bei der Landtagswahl
angetreten. Nach hohen Verlusten trat er zurück. Im Wahlkampf war auch der
Umgang von Althaus mit dem Unfall zum Thema
geworden. Der Witwer von Beata C. hatte dem Politiker vorgeworfen, den Unfall
für den Wahlkampf eingesetzt zu haben und pietätlos zu sein. (afp)