Der Affen-Pulli-Shitstorm ist gerade vorbei, da hat H&M schon neuen Ärger. Diesmal legt sich die Firma mit einem Graffiti-Künstler an.
Berlin.
Ist Streetart Kunst oder Vandalismus? H&M scheint die Frage für sich beantwortet zu haben – und hat damit die Streetart-Szene gegen sich aufgebracht.
Denn die schwedische Modekette war sich zwar nicht zu schade, ein Graffito des Künstlers Jason Williams alias Revok in einem Werbevideo für die neue Sportswear-Kampagne „New Routine“ zu verwenden, nannte sein Werk später aber „Produkt kriminellen Verhaltens“.
Denn Revok hatte eine Unterlassungserklärung geschickt. H&M mochte die aber nicht unterschreiben und reichte Klage ein – um zu klären, ob es überhaupt Urheberrechte an einem Akt von Vandalismus geben kann.
Um diesen Werbespot geht es:
Sich im coolen Image der Streetart-Szene sonnen, Graffiti in Wahrheit aber für Sachbeschädigung halten? Dieser Widerspruch stieß nicht nur Revok übel auf. Weitere Artists meldeten sich auf Twitter und Instagram zu Wort und riefen zum Boykott auf. Zudem wurden Schaufenster von H&M besprüht, wie auf Fotos unter dem Hashtag #fuckhm zu sehen ist.
H&M zieht Klage zurück
Die Modekette lenkte daraufhin ein. „H&M respektiert die Kreativität und Einzigartigkeit von Künstlern“, heißt es in einer Mitteilung auf Twitter. Es sei nie ihre Absicht gewesen, einen Präzedenzfall für Kunst im öffentlichen Raum zu schaffen oder die Debatte über die Legalität von Streetart zu beeinflussen. „Deshalb ziehen wir die Klage zurück.“
Für Revok scheint sich die Sache damit aber noch nicht erledigt zu haben. Sein Anwalt kündigte nun Gegenmaßnahmen an. „Wir werden Klage gegen H&M einreichen, um die Rechte von Künstlern weiter zu stärken.“
Haben Streetart-Künstler ein Urheberrecht?
Schon öfter ist es zum Streit zwischen Marken und Streetart-Künstlern gekommen. Es gibt juristisch viele Grauzonen. Susan Scafidi, Direktorin des Fashion Law Institute der Fordham Law School sagte aber dem Branchenportal „Adage“: „In der Copyright-Gesetzgebung gibt es keine Passage, die besagt, dass illegale Kunst nicht Gegenstand des Urheberrechts sein kann.“
Auch der Hamburger Blogger und Kurator Rudolf Klöckner sagte Deutschlandfunk Nova, dass Streetart im ideellen Sinne zwar der Öffentlichkeit gehöre, wenn ein Unternehmen wie H&M aber ein Graffito kommerziell nutze, müsse es den Künstler trotzdem fragen und finanziell beteiligen.
(cho)