Veröffentlicht inPanorama

Sex-Arzt aus dem Sauerland will Zulassung zurück

Sex-Arzt aus dem Sauerland will Zulassung zurück

Ein Vorbild ist der 55-jährige Neurochirurg aus dem Sauerland nicht. Er hatte Sex mit Frauen, die in seine Praxis kamen, um sich medizinischen Rat zu holen. Deswegen wurde ihm die Approbation entzogen. Dagegen hat der Mediziner jetzt geklagt.

Arnsberg. 

Er ist Arzt, Doktor der Medizin. Doch ein Vorbild ist der 55-jährige Neurochirurg aus dem Sauerland nicht. Immer wieder ist er in den letzten zehn Jahren mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Er hat Sex mit Frauen gehabt, die in seine Praxis kamen, um sich medizinischen Rat zu holen. Für das alles hat ihm die Ärztekammer Westfalen-Lippe die Approbation entzogen. Dagegen hat der Mediziner am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt.

Herr Doktor steht auf Sadomaso-Sex, steht auf „Sex-Sklavinnen“, die er gerne „foltert“. So lange diese „Sklavinnen“ freiwillig mitmachen und es nicht lebensgefährlich wird, ist das nicht verboten. Und dass der Mediziner auf einschlägigen Seiten im Internet mit dem gleichen Foto um Aufmerksamkeit buhlt, das er auch auf der Homepage seiner Praxis benutzt, mag ungeschickt sein, strafbar ist es nicht. Dann aber lässt er sich 2006 mit Patientinnen ein. Und da wird es kritisch, obwohl auch diese Frauen den Schlägen wohl zugestimmt haben. Denn das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, es ist schließlich ein besonders schutzwürdiges.

„Unwürdig“ und „unzuverlässig“ nennt ihn die Ärztekammer deshalb und entzieht ihm im vergangenen Jahr die Zulassung. Wegen all der Gesetzesverstöße, vor allem aber wegen der gewagten Sex-Spielchen. Es könne doch nicht sein, dass ein Arzt, der Schmerzen lindern soll, selber Schmerzen zufüge.

Urteil in zwei Wochen

Der Mediziner dagegen spricht nicht von Patientinnen, sondern von „Frauen, die er in der Praxis kennengelernt“ habe und die zu „Freundinnen“ geworden seien. Was den Sex zur Privatsache mache. Deshalb müsse er seine Approbation zurückbekommen. Ob die Arnsberger Verwaltungsrichter das ähnlich sehen, muss sich noch zeigen. Die Kammer will sich zunächst beraten, ob sie die „Freundinnen“ noch als Zeugen hören muss. Andernfalls wollen die Richter in zwei Wochen ein Urteil fällen.